Prof. Dr. med. Christiane Bayerl
In der Corona-Zeit kam die Diskussion auf, welche Patienten dürfen/müssen in dermatologischen/allergologische
Betten liegen und wer darf, aufgrund der Einschätzung ein elektiver Fall zu sein,
auf später verschoben werden.
Einfach ist die Entscheidung bei den sehr schweren Medikamentenallergien, die ein
Stevens-Johnson-Syndrom oder eine toxische epidermale Nekrolyse ausgelöst haben, wie
Allopurinol, die aromatischen Antikonvulsiva oder Lamotrigin. Von einer Provokationstestung
der verdächtigen Substanz wird man aufgrund des Risikos eines erneuten Krankheitsschubes
absehen [1]. Das akute Ereignis ist ein Notfall für die Intenstivstation. Die Abklärung mit
der auslösenden Substanz in einer Provokationstestung findet nicht statt.
Ganz anders ist die Situation bei einer fraglichen Penicillinallergie, die anamnestisch
angegeben wird und beim Ereignis in der Vergangenheit nicht zu stationären Maßnahmen
geführt hatte. Nur 1 – 10 % der Erwachsenen und 14 % der Kinder haben eine „wirkliche“
Penicillinallergie [2]
[3]. Es liegt eine Überdiagnose vor, wie es auch sinnvollerweise beim Antibiotic Stewardship-Programm
formuliert wurde. Die fehlende Abklärung einer Penicillinallergie führt zu hohen Kosten,
da Antibiotika aus anderen Gruppen eingesetzt werden. Ein erhöhtes Nebenwirkungsrisiko
ist die Folge. Die Hauttestung hat einen hohen Stellenwert bei der Abklärung einer
Medikamentenallergie. Die Provokationstestung, die dann folgt, sollte mit Betalaktamantibiotika
durchgeführt werden. Nur bei akuter Behandlungsindikation mit makulopapulösen Exanthemen
in der Vorgeschichte oder bei fraglicher Anamnese darf aufgrund der Eile von dieser
Regel abgewichen werden. Eine schrittweise Arzneimittelprovokationstestung ohne vorherige
Hauttestung ist in diesen akuten Fällen erlaubt – so die neue Leitlinie [4]. Selten reagieren Personen auf alle Betalaktamantibiotika allergisch, eine Alternative
aus dieser Gruppe lässt sich finden [4].
Unsere allergologische Expertise ist gefragt. Eine Herausforderung ist das Bereitstellen
der Zeitfenster für Hauttestungen in den ambulanten Sprechstunden. Unsere dermatologischen/allergologischen
Betten werden weiterhin und besonders in der aktuellen Corona-Zeit auch für die stationären
Provokations- und Ausweichtestungen benötigt. Gerade in Zeiten viraler Infektionen
wird es notwendig, schnell zu wissen, welches Antibiotikum bei einer aufgepfropften
Infektion aus allergologischer Sicht möglich ist und auch welches Schmerzmittel oder
fiebersenkendes Medikament vertragen wird.
Ihre
Christiane Bayerl, Wiesbaden