Alle Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX arbeiten bereits mit einem
breiten Spektrum an standardisierten Bedarfsermittlungsinstrumenten nach §
13 SGB IX. Die Zusammenarbeit mit anderen Trägern funktioniert auf lokaler
bzw. regionaler Ebene bereits gut, ist aber noch ausbaufähig.
Aktivitäten zur Entwicklung eines trägerübergreifend
einheitlichen Dokumentationsverfahrens zeichnen sich bislang noch nicht ab. Dies
ergibt der Abschlussbericht der „Implementationsstudie zur
Einführung von Instrumenten zur Entwicklung des Rehabilitationsbedarfs nach
§ 13 SGB IX (Bundesteilhabegesetz)“, den das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS) im Dezember 2019 vorgelegt hat.