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DOI: 10.1055/a-1129-0548
Kommission Hüftsonografie SGUM
Der Jahresanfang gestaltete sich für unsere Kommission ruhig. Nicht nur standespolitisch, sondern auch materiell bedeutsam ist eine geplante Revision der IV-Verordnung, welche die Hüftdysplasie erst ab Typ D nach Graf als Geburtsgebrechen ansehen will. Dies würde bedeuten, dass für die niedrigeren pathologischen Fälle keine Schienen mehr durch die IV bezahlt würden. Bei unserer Kommission führt dieser Entschluss zu Unverständnis und wir unterstützen alle Bemühungen, sich gegen diesen neuen Entwurf zu wehren.
Die Kommission sieht sich leider auch immer wieder veranlasst darauf hinzuweisen, dass das von der SVUPP 1-seitig eingeführte ABCD-System lediglich als mögliche Richtlinie für die Therapie, nicht aber als Diagnose-Typ anerkannt wird.
Beat Dubs
Präsident Kommission Hüftsonografie
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Publication History
Article published online:
07 April 2020
© Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York