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DOI: 10.1055/a-1098-9337
Der neue EBM gefährdet die Erfolgsgeschichte Darmkrebsvorsorge

Am 11. Dezember 2019 haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV Spitzenverband auf eine Reform des EBM geeinigt. Wohl auf Drängen der gesetzlichen Krankenversicherung und auch auf Intervention des Bundesgesundheitsministeriums sollte diese Reform generell eine Schlechterbewertung technischer Leistungen und eine Besserbewertung der sogenannten sprechenden Medizin umsetzen. Die Änderungen, die unter der Vorgabe der Punktsummen und Ausgabenneutralität standen, können damit ab 1. April 2020 wirksam werden. Dass technische Leistungen überprüft und die sprechende Medizin gefördert werden sollten, war auch ein Auftrag des Gesetzgebers aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
12. Februar 2020
© Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York