JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 2020; 09(01): 42
DOI: 10.1055/a-0976-5162
BHK-Mitteilungen

Mitteilungen für die Mitglieder des Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V.

INTENSIV & KLEIN – SO VIEL ZEIT MUSS SEIN!

Können Sie sich vorstellen, dass …

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… nur ca. 190 der 15.316 in Deutschland zugelassenen ambulanten Pflegedienste gezielt auf Kinderkrankenpflege spezialisiert sind und dass diese Dienste bei weitem nicht ausreichen, um alle schwerstkranken Kinder bedarfsgerecht zu Hause zu versorgen?

… schwerstkranke und chronisch kranke Kinder aus Krankenhäusern nicht entlassen werden können, weil die dafür notwendige spezialisierte Anschlussversorgung aufgrund akuten Fachkräftemangels in der Häuslichkeit nicht sichergestellt werden kann?

… Eltern zunehmend versuchen müssen, ihre schwerstkranken Kinder alleine, ohne professionelle pflegerische Unterstützung zu Hause zu versorgen?

… außerklinische Kinderkrankenpflege bis heute keine eigene gesetzliche Verankerung erfahren hat?

... auch das Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) keine Regelungen explizit für die Kinder-(intensiv-)krankenpflege vorsieht?

Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e. V.
Hospitalstraße 12, 01097 Dresden
Telefon: 0351 / 65 28 92 35 - E-Mail: info@bhkev.de – Web: www.bhkev.de

Wir, der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V., vertreten die Interessen von Diensten & Einrichtungen der außerklinischen Kinderkrankenpflege. Wir setzen uns dafür ein, dass Kindern mit chronischen u nd schwersten Erkrankungen eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte fachpflegerische Versorgung zur Verfügung steht.

UNSERE AKTUELLEN POLITISCHEN FORDERUNGEN* SIND:

  • Außerklinische Kinderkrankenpflege braucht eine eigene gesetzliche Verankerung, ganz konkret für pädiatrische Kranken- und Intensivpflege.

  • Außerklinische Kinderkrankenpflege braucht eigene Rahmenempfehlungen, die die Besonderheiten der Kinderkranken- und Kinderintensivkrankenpflege aufgreifen.

  • Außerklinische Kinderkrankenpflegedienste und -einrichtungen brauchen eigene Versorgungsverträge, die die Besonderheiten der Kinderkranken- und Kinderintensivkrankenpflege in den verschiedenen Versorgungssettings berücksichtigen.

*Die politischen Forderungen des BHK e.V. finden Sie im Detail u nter:
http://www.bhkev.de/details/eine-lobby-fuer-die-kinderkrankenpflege.html

IMPRESSUM

Redaktion BHK-Mitteilung: Corinne Ruser
Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V.
Hospitalstraße 12,
01097 Dresden
Tel: 0351/65289235
Fax: 0351/65289236

Verantwortlich für den Inhalt zeichnet der Vorstand des BHK e.V., i.A. Corinne Ruser



Publication History

Article published online:
12 February 2020

© Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York