Die Krätze hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen und betrifft immer häufiger
auch Schulen und Kitas. Eine Ansteckung oder ein Ausbruch erfolgt umso wahrscheinlicher,
je mehr Krätze in der Bevölkerung vorkommt und je länger und enger der Kontakt zwischen
Menschen ist. Um proaktiver intervenieren zu können, ist eine Meldepflicht nach §6
Infektionsschutzgesetz (IfSG) unumgänglich. Enge Kontaktpersonen von Erkrankten müssen
unbedingt mitbehandelt werden. Eine Governance und ein offener Umgang sind unabdingbar
für die Kontrolle dieser Plage.