NOTARZT 2019; 35(02): 66
DOI: 10.1055/a-0864-6013
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Gesetzentwurf SGB V – Kostenübernahme von Notarzteinsätzen

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Publication Date:
09 April 2019 (online)

Die präklinischen Kosten von Notarzteinsätzen übernimmt nach aktuell geltender Gesetzeslage die Krankenkasse nur, sollten aus diesem Einsatz weitere Leistungen der Krankenkasse resultieren. Um Mehrausgaben und die Zahl der aus dieser Regelung folgenden unnötigen Krankenhauseinweisungen zu minimieren, hat der Bundesrat dem Bundestag zum zweiten Mal einen Gesetzentwurf vorgelegt (Bundestags-Drucksache 18/1289), der den Rettungsdienst als eigenständigen medizinischen Leistungsbereich im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) festlegen soll. Nachdem in der vorherigen Legislaturperiode dieser gleich lautende Entwurf abgelehnt wurde (Bundestags-Drucksache 17/13 969), ist er auch dieses Mal gescheitert.