Lebende Tiere, die zu Heilzwecken eingesetzt werden, können als Arzneimittel oder
Medizinprodukt zugelassen sein. Zu den klassischen tierischen Heilmitteln in der Naturheilkunde
gehören unter anderem Blutegel, Ameisensäure, Cantharidenpflaster und homöopathische
Zubereitungen. Nicht mehr legal möglich ist der Einsatz von Schlangengiften im Sinne
der Enzymtherapie. Bei Zuwiderhandlung drohen haftungsrechtliche Konsequenzen.
Keywords
Tiere - Therapeutikum - tierische Substanzen - Dreck-Apotheke - Lorscher Arzneibuch
- Arzneimittel - Medizinprodukt - Blutegel - Ameisensäure - Cantharidenpflaster -
Homöopathie - Zellmaterial - Enzyme - Organzellen - Gift - Apitherapie - Kuh-Kolostrum