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DOI: 10.1055/a-0833-6106
Leitlinienreport der S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Plattenepithelkarzinome und Adenokarzinome des Ösophagus
Version 2.0 – Dezember 2018, AWMF-Registernummer: 021/023OL- 1. Informationen zum Leitlinienreport
- 2. Geltungsbereich und Zweck der Leitlinie
- 3. Zusammensetzung der Leitliniengruppe
- 4. Aktualisierung der Fragestellungen und Einschlusskriterien
- 5. Methodisches Vorgehen
- 6. Ableitung der Qualitätsindikatoren
- 7. Reviewverfahren und Verabschiedung
- 8. Unabhängigkeit und Umgang mit Interessenkonflikten
- 9. Verbreitung und Implementierung
- 10. Tabellenverzeichnis
- 11. Anlagen
- Literatur
1. Informationen zum Leitlinienreport
Dieser Leitlinienreport dokumentiert das Aktualisierungsverfahren der Leitlinie von 2017 – 2018 (Version 2). Der Leitlinienreport zur Erstellung der Version 1 kann unter https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/oesophaguskarzinom/) eingesehen werden.
1.1. Autoren des Leitlinienreports
Prof. Dr. med. Rainer Porschen, Dipl.-Soz.-Wiss.Thomas Langer, Pia van Leeuwen
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1.2. Herausgeber
Leitlinienprogramm Onkologie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und der Deutschen Krebshilfe (DKH).
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1.3. Federführende Fachgesellschaft(en) der Leitlinie
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)


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1.4. Finanzierung der Leitlinie
Die Erstellung und Aktualisierung der Leitlinie in 2017 – 2018 wurde von der Deutschen Krebshilfe im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie gefördert.
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1.5. Kontakt
Office Leitlinienprogramm Onkologie
c/o Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
Kuno-Fischer-Straße 8
14057 Berlin
leitlinienprogramm@krebsgesellschaft.de
www.leitlinienprogramm-onkologie.de
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1.6. Zitierweise des Leitlinienreports
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3 Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Plattenepithelkarzinome und Adenokarzinome des Ösophagus, Leitlinienreport 2.0, 2018, AWMF Registernummer: 021/023OL, https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/oesophaguskarzinom/)
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1.7. Weitere Dokumente zur Leitlinie
Die Leitlinie liegt als Lang- und Kurzversion vor. Außerdem gibt es eine Patientenleitlinie (Laienversion der Leitlinie) sowie zusätzliche Dokumente zur Evidenzrecherche (Evidenzberichte). Alle Dokumente zur Leitlinie sind über die folgenden Seiten zugänglich:
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AWMF (https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/021-023OL.html)
-
Leitlinienprogramm Onkologie https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/oesophaguskarzinom/
-
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) (www.dgvs.de)
-
Guidelines International Network (www.g-i-n.nets)
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1.8. Verwendete Abkürzungen
Abkürzung |
Erläuterung |
AG |
Arbeitsgruppe |
AWMF |
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften |
AWMF-IMWi |
AWMF-Institut für Medizinisches Wissensmanagement |
BDP |
Bundesverband deutscher Pathologen |
BNG |
Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands |
CAO-V |
Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Onkologie in der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie |
DEGRO |
Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie |
DELBI |
Deutsches Leitlinienbewertungsinstrument |
DGAV |
Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie |
DGCH |
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie |
DGE |
Deutsche Gesellschaft für Ernährung |
DGEM |
Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin |
DGHO |
Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie |
DGIM |
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin |
DGKL |
Deutsche Vereinte Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin |
DGN |
Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin |
DGP |
Deutsche Gesellschaft für Pathologie |
DGVS |
Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten |
DKG |
Deutsche Krebsgesellschaft |
DKH |
Deutsche Krebshilfe |
DKV |
Deutsche Krankenversicherung |
DRG |
Deutsche Röntgengesellschaft |
EK |
Expertenkonsens |
IQWIG |
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen |
LA |
Leitlinienadaptation |
LoE |
Level of Evidence |
MDK |
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung |
OL |
Leitlinienprogramm Onkologie |
PET/CT |
Positronen-Emissions-Tomographie/Computertomographie |
PICO |
Population, Intervention, Comparison, Outcome |
PSO |
Arbeitsgemeinschaft für Psychosoziale Onkologie in der Deutschen Krebsgesellschaft |
RCT |
Randomized Controlled Trial |
SR |
Systematic Review |
TNM |
für engl. Tumor, Node, Metastasis |
TSE |
turbo spin-echo |
UICC |
UICC(Union internationale contre le cancer)-Klassifikation |
ZVK |
Deutscher Verband für Physiotherapie |
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2. Geltungsbereich und Zweck der Leitlinie
2.1. Zielsetzung, Fragestellung und Adressaten
Die Ziele der S3-Leitlinie, die Adressaten sowie die bearbeiteten Fragestellungen sind in der Langversion der Leitlinie beschrieben.
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2.2. Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren
Die S3-Leitlinie in der Version 2 ist bis zur nächsten Aktualisierung gültig, maximal aber 5 Jahre. Es ist vorgesehen, die Inhalte der Leitlinie im Rahmen eines sogenannten „Living-guideline-Ansatzes“ jährlich auf Basis aktueller Studiendaten und neuer Publikationen sowie Rückmeldungen aus der Leitliniengruppe zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Hierzu wird einmal jährlich eine systematische Literaturrecherche und Evidenzbeurteilung durchgeführt.
Kommentare und Hinweise für den Aktualisierungsprozess sind ausdrücklich erwünscht und können an: oesophaguskarzinom@leitlinienprogramm-onkologie.de adressiert werden.
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3. Zusammensetzung der Leitliniengruppe
Die Leitliniengruppe war multidisziplinär und multiprofessionell unter direkter Beteiligung von Patientenvertretern zusammengesetzt. Der Aktualisierungsprozess wurde maßgeblich von der Steuergruppe geplant und umgesetzt. Alle beteiligten Personen und Organisationen, die an der Aktualisierung der Leitlinie beteiligt waren, sind in der Langversion aufgeführt.
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4. Aktualisierung der Fragestellungen und Einschlusskriterien
Die Grundstruktur der Leitlinie basiert auf der Einteilung in Hauptkomplexe, die mit den Kapiteln der vorliegenden Leitlinie korrespondieren. Auf der Grundlage der bestehenden Schlüsselfragen (Version 1) wurden die Schlüsselfragen zu den einzelnen Themenblöcken von der Steuergruppe bei einem Treffen am 5.7.2017 diskutiert und insbesondere die Ein- und Ausschlusskriterien bei einigen Schlüsselfragen überarbeitet. Anschließend wurde das Protokoll der Sitzung an die gesamte Leitliniengruppe versendet, mit der Bitte um Ergänzungen und ggf. Korrekturen.
Im Rahmen des Prozesses wurden die folgenden Änderungen und Ergänzungen beschlossen:
Änderungen der Einschlusskriterien
AG1 Risikofaktoren, Prävention, Screening (vorher nur systematische Reviews):
-
Risikofaktoren: Observationsstudien mit n ≥ 500
-
Prävention: RCT mit n ≥ 50
AG2 Diagnostik, Pathologie (vorher systematische Reviews oder Einschluss mindestens kontrollierter Primärstudien mit mindestens 50 Patienten, wenn keine aggregierte Evidenz vorhanden):
-
Meta-Analysen, keine systematischen Reviews,
-
RCT n ≥ 50
-
Prospektive Kohortenstudien mit n ≥ 500
AG3 Kurativ intendierte Therapie (vorher systematische Reviews oder Einschluss mindestens kontrollierter Primärstudien mit mindestens 50 Patienten, wenn keine aggregierte Evidenz vorhanden):
-
RCT mit n ≥ 50
AG 4 Palliation (vorher systematische Reviews oder Einschluss mindestens kontrollierter Primärstudien mit mindestens 20 Patienten, wenn keine aggregierte Evidenz vorhanden):
-
RCT mit n ≥ 50
Änderungen/Neuerungen bei den Schlüsselfragen
Arbeitsgruppe 1: Risikogruppen Prävention Screening
-
Überwachungs-ÖGD bei Risikogruppen: wird Expertenkonsens, Verweis auf die alte Leitlinie
Arbeitsgruppe 2: Primärdiagnostik, Diff.-Diagnostik inkl. Pathologie:
-
Stellenwert der Abdomensonographie: De-novo-Recherche
-
MSI-Status: De-novo-Recherche
Arbeitsgruppe 3: Kurativ intendierte Therapie
-
Präoperative Vorbereitung: wird gestrichen
-
Verbessert eine präoperative Chemo-/Radiochemotherapie das Überleben: PCR-Rate wird mit aufgenommen
-
Rolle des PET-CT in der Remissionsvorhersage: Bezug auf IQWIG-Bericht
Arbeitsgruppe 4: Palliation
-
Multidiziplinäre Therapie: wird als systematische Recherche nicht weitergeführt, weitere Bearbeitung im Expertenkonsens
-
Andere endoskopische Verfahren: Stent als Intervention hinzugefügt
-
Nachsorge und Rehabilitation: wird als systematische Recherche nicht weitergeführt, weitere Bearbeitung im Expertenkonsens
Zusätzlich wurde im Oktober 2017 eine Recherche zum Thema Ultraschall-Diagnostik bei Ösophaguskarzinom-Patienten mit Verdacht auf Lebermetastasen durchgeführt.
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5. Methodisches Vorgehen
5.1. Leitlinienadaptation
Zur Identifizierung relevanter deutscher und englischer Leitlinien zur Diagnostik und Therapie des Ösophaguskarzinoms wurde eine Leitlinienrecherche durchgeführt. Die Suche ergab ingesamt 9 potentiell relevante Leitlinien, die aber überwiegend (8 von 9) den methodischen Anforderungen nicht genügten. Letztendlich entschied sich die Leitliniengruppe im Aktualisierungsverfahren, keine Empfehlungen aus der vorliegenden evidenzbasierten Leitlinie zu übernehmen, da diese nicht mehr als aktuell angesehen wurden. Die Leitlinienrecherche und -bewertung ist ausführlich im Methodenreport der CGS-Usergroup dargestellt (verfügbar unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/oesophaguskarzinom/).
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5.2. Systematische Literaturrecherchen
5.2.1. Suche und Auswahl der Evidenz
Zu Insgesamt 22 Fragestellungen wurden im Rahmen der Aktualisierung 2017 – 2018 systematische Literaturrecherchen durchgeführt. Berücksichtigt wurden dabei Publikationen seit 2013. Die Suchen wurden in der Medline-Datenbank über die PubMed-Suchoberfläche sowie in der Cochrane Library zwischen dem 24.07.2017 und dem 04.08.2017 durchgeführt. Weiterführende Details zu den Recherchen (Suchstrategien, Ein- und Ausschlussgründe, Trefferzahlen, Berücksichtigung von Vorschlägen der Experten) können dem Methodenreport der UserGroup entnommen werden (verfügbar unter https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/oesophaguskarzinom/).
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5.2.2. Bewertung und Extraktion der Evidenz
Die Literaturbewertung wurde – wie schon in der Version 1 – nach der Evidenzklassifizierung des Oxford Centre for Evidence-based Medicine 2009 (siehe [Tab. 1]) für Interventions- und diagnostische Studien durchgeführt. Alle eingeschlossenen Studien wurden darüber hinaus in Evidenztabellen extrahiert. Die methodische Qualität der Literaturstelle wurde mit Hilfe von Checklisten überprüft und die gefundenen Mängel wurden im „Notes“ Bereich der Evidenztabellen festgehalten. Als Checklisten wurden die Critical appraisal tools des Oxford Centre for Evidence-based Medicine[1] bzw. die Newcastle-Ottawa Scale[2] für nicht-randomisierte Studien (Cohort and Case-control) herangezogen. Studien mit methodischen Schwächen und/ oder bedeutsamer Heterogenität wurden mit einem „–“ nach dem Evidenzgrad markiert. Eine entsprechende Begründung findet sich in der Evidenztabelle im Feld „Notes“. Studien mit einer großen Anzahl gravierender methodischer Mängel konnten unter Angabe einer detaillierten Begründung als Evidenzgrundlage ausgeschlossen werden.
Die Evidenztabellen inklusive der Studienbewertungen können dem Methodenreport der UserGroup entnommen werden (verfügbar unter https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/oesophaguskarzinom/)
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5.3. Formulierung der Empfehlungen und formale Konsensusfindung
5.3.1. Schema der Empfehlungsgraduierung
Die Methodik des Leitlinienprogramms Onkologie sieht eine Vergabe von Empfehlungsgraden durch die Leitlinienautoren im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens vor. Im Rahmen der Aktualisierung 2017 – 2018 erfolgte nach Diskussion von Änderungsvorschlägen in den Arbeitsgruppen und innerhalb der Steuergruppe eine Online-Abstimmung über das Leitlinienentwicklungsportal der UserGroup (siehe auch Kapitel 5.3.3).
In der Leitlinie werden zu allen evidenzbasierten Statements und Empfehlungen das Evidenzlevel der zugrunde liegenden Studien sowie bei Empfehlungen zusätzlich die Stärke der Empfehlung (Empfehlungsgrad) ausgewiesen. Hinsichtlich der Stärke der Empfehlung werden in dieser Leitlinie drei Empfehlungsgrade unterschieden, die sich auch in der Formulierung der Empfehlungen jeweils widerspiegeln (siehe [Tab. 2], [3]).
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5.3.2. Festlegung des Empfehlungsgrades
Grundsätzlich erfolgte eine Anlehnung der evidenzbasierten Empfehlungen hinsichtlich ihres Empfehlungsgrades an die Stärke der verfügbaren Evidenz, d. h. ein hoher Evidenzgrad (z. B. Metaanalysen/systematische Übersichten von RCTs oder mehrere methodisch hochwertige RCTs), d. h. eine hohe Sicherheit bzgl. der Ergebnisse soll in der Regel auch zu einer starken Empfehlung (Empfehlungsgrad A, „soll“) führen.
Zusätzlich werden weitere Kriterien bei der Wahl des Empfehlungsgrades berücksichtigt. Diese folgenden berücksichtigten Kriterien konnten zu einem Abweichen der Empfehlungsstärke nach oben oder unten führen:
-
Konsistenz der Studienergebnisse
Bsp.: Die Effektschätzer der Studienergebnisse gehen in unterschiedliche Richtungen und zeigen keine einheitliche Tendenz. -
Klinische Relevanz der Endpunkte und Effektstärken
Bsp.: Es liegen zwar Studien mit Ergebnissen in eine Richtung vor, jedoch wird die Bedeutung der gewählten Endpunkte und/oder Effektstärken als nicht relevant eingeschätzt. -
Nutzen-Risiko-Verhältnis
Bsp.: Dem nachgewiesenen Nutzen einer Intervention steht ein relevanter Schadensaspekt gegenüber, der gegen eine uneingeschränkte Empfehlung spricht. -
Ethische Verpflichtungen
Bsp.: Downgrading: Aus ethischen Gründen kann eine Intervention mit nachgewiesenem Nutzen nicht uneingeschränkt angeboten werden. Upgrading: Starke Empfehlung auf Basis von z. B. Fall-Kontroll-Studien, da aus ethischen Gründen ein RCT nicht durchführbar ist. -
Patientenpräferenzen
Bsp.: Eine Intervention mit nachgewiesenem Nutzen wird nicht stark empfohlen, da sie von den Patienten als belastend oder nicht praktikabel abgelehnt wird. -
Anwendbarkeit, Umsetzbarkeit in der Versorgung
Bsp.: Eine Intervention mit nachgewiesenen positiven Effekten kann nicht empfohlen werden, weil sie im regionalen Versorgungssystem aus strukturellen Gründen nicht angeboten werden kann.
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5.3.3. Formale Konsensusverfahren und Konsensuskonferenz
Nach Abschluss der Evidenzrecherchen wurden die Ergebnisse durch die Steuergruppe primär gesichtet und potentielle Themen für Änderungen oder Ergänzungen identifiziert. In Absprache mit den Arbeitsgruppen wurden anschließend konkrete Änderungsvorschläge formuliert. Im Rahmen der Steuergruppe wurden die Änderungsvorschläge zunächst diskutiert und überarbeitet und anschließend im Rahmen der gesamten Leitliniengruppe formal abgestimmt. Die Abstimmung erfolgte hierbei durch eine elektronische Delphi-Abstimmung über das „UserGroup-Leitlinienportal“ (www.leitlinienentwicklung.de). Empfehlungen mit einer Zustimmung > 75 % und ohne inhaltliche Anmerkungen galten als angenommen.
Da die Steuergruppe keinen Konsens erzielen konnte, wie die Empfehlung zur Dysplasiebeurteilung geändert werden soll, wurden zunächst die beiden Vorschläge der Steuergruppe abgestimmt und anschließend der Vorschlag mit der größten Zustimmung (73,8 %) zusammen mit den restlichen Empfehlungsvorschlägen. Da alle Empfehlungsvorschläge im Rahmen der Online-Abstimmung konsentiert werden konnten, war keine weitere Abstimmungsrunde notwendig. Die Ergebnisse der Online- Abstimmungen können beim OL-Office angefordert werden ([Tab. 4]).
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6. Ableitung der Qualitätsindikatoren
Eine Überarbeitung der Qualitätsindikatoren im Rahmen der Aktualisierung 2017 – 2018 erfolgte nicht. Ausschlaggebend hierfür waren die folgenden Punkte:
-
Im Rahmen der Aktualisierung wurde eine modifizierte starke Empfehlung (6.18) erarbeitet, die wenig Erfolg hat, eine Qualitätsindikator zu werden.
-
Die Empfehlungen, die die Grundlage für die aktuellen QI bilden, sind unverändert geblieben.
-
Bisher liegen keine Daten zu den bisherigen QI vor. Entsprechende Daten aus den DKG-zertifizierten Zentren werden für 2019 erwartet.
Auf der Grundlage der ersten Daten aus den zertifizierten Zentren und einer aktualisierten internationalen Recherche nach Qualitätsindikatoren wird voraussichtlich 2019 eine Aktualisierung der Qualitätsindikatoren erfolgen.
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7. Reviewverfahren und Verabschiedung
Während der Aktualisierungsprozesses erfolgten methodische Reviews durch das OL-Office und nach Abschluss der Konsentierung durch das AWMF-IMWi. Im Anschluss werden ein öffentliches Konsultationsverfahren und die formale Zustimmung der beteiligten Fachgesellschaften/Organisationen durchgeführt.
Die Konsultationsfassung der Leitlinie konnte vom 11.10. bis zum 21.11. kommentiert werden. Im Rahmen der Konsultation gingen lediglich zwei Kommentare ein:
-
Redaktioneller Hinweis zur korrekten Verwendung von Fachbegriffen (Tumoren statt Tumore; Veneninvasion statt Blutgefäßinfiltration)
-
Hinweis, dass ein Kapitel zur Nachsorge ergänzt werden sollte.
Nach Abschluss der Konsultation ging ein Hinweis zu einer fehlerhaften Zitation im Kapitel 4.1. Rauchen ein: Es wurden Effektmaße für Alkoholkonsum aus der Studie von Lee et al. 2007 [1] genannt.
Die redaktionellen Hinweise wurden in der Version 2.0 umgesetzt. Der Vorschlag, ein Kapitel zur Nachsorge zu ergänzen, wird im Rahmen der 2019 geplanten Bedarfsanalyse in der Leitliniengruppe diskutiert werden.
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8. Unabhängigkeit und Umgang mit Interessenkonflikten
Die Deutsche Krebshilfe stellte über das Leitlinienprogramm Onkologie (OL) finanzielle Mittel für insgesamt drei Jahre zur Verfügung (2017/18 – 2020). Für die Aktualisierung 2018 wurden Mittel für Büromaterial, Literaturbeschaffung/Evidenzbeurteilungen und die Sitzungen der Steuergruppe (Raummieten, Technik, Verpflegung, Reisekosten der Teilnehmer) verwendet.
Die Erarbeitung der Leitlinie erfolgte in redaktioneller Unabhängigkeit von der finanzierenden Organisation. Die Leitliniengruppenteilnehmer arbeiteten ehrenamtlich.
Die Leitliniengruppenmitglieder legten während des Leitlinienprozesses vor der formalen Abstimmung der Empfehlungen eine schriftliche Erklärung zu Interessen anhand des AWMF Formblattes Stand 17.01.2018 (siehe Kapitel 11.1) vor. Die offengelegten Interessen sind in [Tab. 5] aufgeführt.
Für die Organisation der Aktualisierung war zusammen mit dem Koordinator eine interdisziplinär zusammengesetzte Steuergruppe aus Klinikern und Methodikern verantwortlich. In dieser wurden alle Schritte der Aktualisierung besprochen. Bei einem Treffen der Steuergruppe am 05.07.2017 wurde nach interner Diskussion folgendes Procedere zur Bewertung von und zum Umgang mit den offengelegten Interessen festgelegt:
-
Bei positiven Angaben in den Rubriken: Berater- bzw. Gutachtertätigkeit oder bezahlte Mitarbeit in einem wissenschaftlichen Beirat eines Unternehmens der Gesundheitswirtschaft (z. B. Arzneimittelindustrie, Medizinproduktindustrie), eines kommerziell orientierten Auftragsinstituts oder einer Versicherung oder Besitz von Geschäftsanteilen, Aktien, Fonds mit Beteiligung von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft oder Persönliche Beziehungen zu einem Vertretungsberechtigten eines Unternehmens erfolgte eine Bewertung in gering, moderat und hoch.
-
Angaben der Rubriken Vortrags- und Schulungstätigkeit bzw. Wissenschaftlicher Schwerpunkt/Studien wurden in dieser Gruppe grundsätzlich als gering bewertet.
-
Bei Vorliegen eines geringen Interessenkonflikts wurden aufgrund der vorhandenen protektiven Faktoren (unabhängige Evidenzsuche und -bewertung, formales Konsensverfahren, Einbeziehen aller relevanten Stakeholder) keine weiteren Maßnahmen als erforderlich erachtet.
-
Bei Vorliegen eines moderaten Interessenkonflikts erfolgte eine Abstimmungsenthaltung und Doppelabstimmung, um festzustellen, ob die Enthaltung zu einer geänderten Zustimmungsquote führen würde.
-
Wenn aufgrund der offengelegten Sachverhalte in diesen Kategorien ein hohes Risiko für einen Interessenkonflikt angenommen werden musste, sollten diese Personen nicht an der Abstimmung und der Diskussion der entsprechenden Empfehlungen teilnehmen.
Die Beurteilung wurde durch eine Kommission der Leitliniengruppe aus drei Klinikern (Hölscher (DGCH), Hollerbach (DGVS), Vanhoefer (DGHO)) und zwei Methodikern (Langer (OL-Office), Nothacker (AWMF)) vorgenommen. Die Beurteilung 2018 erfolgte hin Hinblick auf die 2018 in der Leitliniengruppe diskutierten und abgestimmten Themen (siehe Seite 2 der Langversion 2.0).
Nach Sichtung der eingegangenen Rückmeldungen der Fachexperten – und wenn erforderlich persönlicher Rücksprache – wurde für die Aspekte „computergestützte digitale Filter“ für die Chromoendoskopie bei Autoren aufgrund von Tätigkeit in Advisory Boards von Endoskopiefirmen für dieses Thema ein moderater Interessenkonflikt gesehen und eine Doppelabstimmung avisiert, eine solche Tätigkeit lag jedoch nicht vor. Weiterhin wurde zusätzlich zu den oben genannten Konstellationen für die Empfehlung zur Referenzpathologie ein moderater Interessenkonflikt bei den Vertretern des Berufsverbandes der Pathologen gesehen, hier erfolgte eine Kontrolle des Abstimmungsergebnisses bei Enthaltung der Person. Es ergab sich keine Änderung des Konsenses.
An dieser Stelle möchten wir allen Experten und Mitarbeitern für ihre ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeit an dem Projekt danken.
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9. Verbreitung und Implementierung
Folgende Aktivitäten dienen zur Verbreitung und Implementierung der Leitlinie:
-
Verfügbarmachung einer Patientenleitlinie
-
Erstellung der Qualitätsindikatoren
-
Publikation der Leitliniendokumente auf den Internetseiten von AWMF, Leitlinienprogramm-Onkologie und DGVS
-
Publikation der aktualisierten Leitlinieninhalte in Fachzeitschriften
-
Bundesweite Fortbildungsveranstaltungen
-
Vorstellung auf Fachkongressen
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10. Tabellenverzeichnis
[Tab. 1]: Schema der Evidenzgraduierung nach Oxford (Version März 2009) |
e106 |
[Tab. 2]: Schema der Empfehlungsgraduierung |
e107 |
[Tab. 3]: Festlegungen hinsichtlich der Konsensstärke |
e107 |
[Tab. 4]: Zeitlicher Ablauf der Aktualisierung 2017 – 2018 |
e108 |
[Tab. 5]: Ergebnisse der Interessenkonflikterklärungen |
e112 |
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11. Anlagen
11.1 Formblatt der AWMF zur Erklärung von Interessenkonflikten (Stand: 17.01.2018)
Erklärung von Interessen
(Titel, AWMF-Registernummer)
zu Händen
(Leitlinienkoordinator)
Vorbemerkung
Alle Mitglieder der Leitliniengruppe sind gehalten, die nachstehende Erklärung von Interessen auszufüllen. Die Erklärung wird gegenüber dem Leitlinienkoordinator abgegeben. Dies soll bereits zu Beginn des Leitlinienprojekts erfolgen bzw. zu dem Zeitpunkt, an dem die Mitglieder ihre Teilnahme am Leitlinienprojekt gegenüber dem Koordinator bestätigen. Bei länger andauernden Projekten ist eine Erneuerung der Erklärung einmal pro Jahr bis zum Abschluss der Leitlinienentwicklung, zumindest aber vor der Konsensfindung, erforderlich.
In der Erklärung sind alle Interessen aufzuführen, unabhängig davon, ob der/die Erklärende selbst darin einen thematischen Bezug zur Leitlinie oder einen Interessenkonflikt sieht oder nicht. Ob Interessenkonflikte bestehen und ob dadurch die erforderliche Neutralität für die Mitarbeit bei der Leitlinienentwicklung in Frage gestellt ist oder in welchen speziellen Bereichen/Fragestellungen der Leitlinie das professionelle Urteilsvermögen eines Experten durch sekundäre Interessen beeinflusst sein könnte, ist durch einen Dritten zu bewerten und in der Leitliniengruppe zu diskutieren. Die Erklärung betrifft Interessen innerhalb des laufenden Jahres sowie der zurückliegenden 3 Jahre.
Die Originale der Erklärungen verbleiben vertraulich beim Leitlinienkoordinator. Die Inhalte der Erklärungen sind in der Langfassung der Leitlinie bzw. im Leitlinienreport in standardisierter Zusammenfassung offen darzulegen. Ergänzend sind das Verfahren der Sammlung und Bewertung der Erklärungen sowie die Ergebnisse der Diskussion zum Umgang mit Interessenkonflikten darzulegen.
Erklärung
1. Allgemeine Angaben
Name, Vorname, Titel |
||
Arbeitgeber/Institution |
Gegenwärtig |
Früher(e) innerhalb des laufenden Jahres oder der 3 Kalenderjahre davor |
Position/Funktion in der Institution |
||
Adresse |
||
E-Mail-Adresse |
||
Bei Rückfragen telefonisch zu erreichen unter |
||
Funktion in der Leitliniengruppe |
||
Datum |
||
Zeitraum, auf den sich die Erklärung bezieht |
2. Direkte, finanzielle Interessen
Hier werden finanzielle Beziehungen zu Unternehmen, Institutionen oder Interessenverbänden im Gesundheitswesen erfasst. Haben Sie oder die Einrichtung, für die Sie tätig sind, innerhalb des laufenden Jahres oder der 3 Kalenderjahre davor Zuwendungen erhalten von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft (z. B. Arzneimittelindustrie, Medizinproduktindustrie), industriellen Interessenverbänden, kommerziell orientierten Auftragsinstituten, Versicherungen/Versicherungsträgern oder von öffentlichen Geldgebern (z. B. Ministerien), Körperschaften/Einrichtungen der Selbstverwaltung, Stiftungen oder anderen Geldgebern? Machen Sie bitte in folgender Tabelle zu allen zutreffenden Aspekten konkrete Angaben.
Art der Beziehung/Tätigkeit |
Name des/der Kooperationspartner/s |
Zeitraum der Beziehung/Tätigkeit[1] |
Thema, Bezug zur Leitlinie[2] |
Art der Zuwendung[3] |
Höhe der Zuwendung[4] |
Empfänger[5] |
Berater-/Gutachtertätigkeit |
||||||
Mitarbeit in einem Wissenschaftlichen Beirat (advisory board) |
||||||
Vortrags- oder Schulungstätigkeit |
||||||
Autoren- oder Coautorenschaft |
||||||
Forschungsvorhaben/Durchführung klinischer Studien |
||||||
Eigentümerinteressen (Patent, Urheberrecht, Aktienbesitz[6]) |
1 Innerhalb des Erfassungszeitraums, d. h.im gegenwärtigen und den zurückliegenden 3 Jahren, Angabe: von (Monat/Jahr) bis (Monat/Jahr).
2 Angabe des Themas, bei Präparaten/Geräten auch Handelsname bzw. Wirkstoffname (Freitext), zusätzlich Angabe einer Selbsteinschätzung des Bezugs zur Leitlinie: „Nein“ oder „Ja“.
3 Honorar, Drittmittel, geldwerte Vorteile (z. B. Personal- oder Sachmittel; Reisekosten, Teilnahmegebühren, Bewirtung i. R. von Veranstaltungen), Verkaufslizenz.
4 Es können gerundete Beträge angeben werden (z. B. bei Beiträgen > 1000 € jeweils auf die nächste Tausenderstelle): Die Angaben beziehen sich auf die Gesamtsumme der Zuwendungen für eine angegebene Tätigkeit über den Erfassungszeitraum, Angabe: von (Monat/Jahr) bis (Monat/Jahr). Diese Angaben werden vertraulich behandelt.
5 Bitte angeben: a) wenn Sie persönlich Empfänger der Zuwendung sind oder b) wenn es die Institution ist, für die Sie tätig sind und Sie innerhalb Ihrer Institution direkt entscheidungsverantwortlich für die Verwendung der Zuwendung/Mittel sind. Sind Sie nicht direkt entscheidungsverantwortlich, sind keine Angaben nötig.
6 Betrifft nur Eigentümerinteressen im Gesundheitswesen; auch sind Angaben zu Mischfonds nicht erforderlich.
3. Indirekte Interessen
Hier werden persönliche Beziehungen zu Interessenverbänden im Gesundheitswesen, „intellektuelle“, akademische und wissenschaftliche Interessen oder Standpunkte sowie Schwerpunkte klinischer Tätigkeiten/Einkommensquellen erfasst (für den Zeitraum des laufenden Jahres oder der 3 Kalenderjahre davor). Hierunter fallen auch solche, die indirekt mit finanziellen persönlichen Interessen verbunden sein können.
-
Sind oder waren Sie in Wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Berufsverbänden, Institutionen der Selbstverwaltung, Patientenselbsthilfegruppen, Verbrauchervertretungen oder anderen Verbänden aktiv? Wenn ja, in welcher Funktion (z. B. Mandatsträger für diese/andere Leitlinien, Vorstand)?
-
Können Sie Schwerpunkte Ihrer wissenschaftlichen und/oder klinischen Tätigkeiten benennen? Fühlen Sie sich bestimmten „Schulen“ zugehörig?
-
Waren Sie an der inhaltlichen Gestaltung von Fortbildungen federführend beteiligt?
-
Haben Sie persönliche Beziehungen (als Partner oder Verwandter 1. Grades) zu einem Vertretungsberechtigten eines Unternehmens der Gesundheitswirtschaft?
Machen Sie bitte in folgender Tabelle zu allen zutreffenden Aspekten konkrete Angaben.
Art der Beziehung/Tätigkeit |
Namen/Schwerpunkte (bitte konkret benennen) |
Zeitraum der Beziehung/Tätigkeit[1] |
Themenbezug zur Leitlinie[2] |
Mitgliedschaft/Funktion in Interessenverbänden |
|||
Schwerpunkte wissenschaftlicher Tätigkeiten, Publikationen |
|||
Schwerpunkte klinischer Tätigkeiten |
|||
Federführende Beteiligung an Fortbildungen/Ausbildungsinstituten |
|||
Persönliche Beziehungen (als Partner oder Verwandter 1. Grades) zu einem Vertretungsberechtigten eines Unternehmens der Gesundheitswirtschaft |
1 Innerhalb des Erfassungszeitraums, d. h. im gegenwärtigen und den zurückliegenden 3 Jahren, Angabe: von (Monat/Jahr) bis (Monat/Jahr).
2 Angabe einer Selbsteinschätzung „Nein“ oder „Ja“.
4. Sonstige Interessen
Sehen Sie andere Aspekte oder Umstände, die von Dritten als einschränkend in Bezug auf Ihre Objektivität oder Unabhängigkeit wahrgenommen werden könnten? |
Ich erkläre hiermit nach bestem Wissen und Gewissen, dass ich alle mir derzeit bekannten Umstände aufgeführt habe, die gegebenenfalls zu einem persönlichen Interessenkonflikt bei der themenbezogenen Mitwirkung bei der Erstellung der Leitlinie führen können. Ich erkläre weiterhin, dass ich die Diskussion der Erklärungen anderer Mitglieder in der Leitliniengruppe absolut vertraulich behandeln werde. Ich bin darüber informiert, dass die Angaben in standardisierter Zusammenfassung mit der Leitlinie/in einem begleitenden Leitlinienreport veröffentlicht werden und dass das vorliegende Formular vor der Einsicht unberechtigter Dritter geschützt aufbewahrt wird. Hiermit bin ich einverstanden.
Datum Unterschrift
Ergänzende Hinweise
-
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus.
-
Falls Sie zu bestimmten Fragen keine Angaben machen können oder wollen, begründen Sie dies bitte.
-
Bitte speichern Sie das ausgefüllte Formular und senden es an das Leitliniensekretariat: xxx@yyy.zz
Ort, Datum Unterschrift
#
11.2. Ergebnisse der Interessenkonflikterklärungen
Inhaltsverzeichnis |
Seite |
|
1. |
Informationen zum Leitlinienreport |
e103 |
1.1. |
Autoren des Leitlinienreports |
e104 |
1.2. |
Herausgeber |
e104 |
1.3. |
Federführende Fachgesellschaft(en) der Leitlinie |
e104 |
1.4. |
Finanzierung der Leitlinie |
e104 |
1.5. |
Kontakt |
e104 |
1.6. |
Zitierweise des Leitlinienreports |
e104 |
1.7. |
Weitere Dokumente zur Leitlinie |
e104 |
1.8. |
Verwendete Abkürzungen |
e104 |
2. |
Geltungsbereich und Zweck der Leitlinie |
e105 |
2.1. |
Zielsetzung, Fragestellung und Adressaten |
e105 |
2.2. |
Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren |
e105 |
3. |
Zusammensetzung der Leitliniengruppe |
e105 |
4. |
Aktualisierung der Fragestellungen und Einschlusskriterien |
e105 |
5. |
Methodisches Vorgehen |
e105 |
5.1. |
Leitlinienadaptation |
e105 |
5.2. |
Systematische Literaturrecherchen |
e106 |
5.2.1. |
Suche und Auswahl der Evidenz |
e106 |
5.2.2. |
Bewertung und Extraktion der Evidenz |
e106 |
5.3. |
Formulierung der Empfehlungen und formale Konsensusfindung |
e107 |
5.3.1. |
Schema der Empfehlungsgraduierung |
e107 |
5.3.2. |
Festlegung des Empfehlungsgrades |
e107 |
5.3.3. |
Formale Konsensusverfahren und Konsensuskonferenz |
e107 |
6. |
Ableitung der Qualitätsindikatoren |
e107 |
7. |
Reviewverfahren und Verabschiedung |
e108 |
8. |
Unabhängigkeit und Umgang mit Interessenkonflikten |
e108 |
9. |
Verbreitung und Implementierung |
e109 |
10. |
Tabellenverzeichnis |
e109 |
11. |
Anlagen |
e109 |
11.1. |
Formblatt der AWMF zur Erklärung von Interessenkonflikten (Stand: 17.01.2018) |
e109 |
11.2. |
Ergebnisse der Interessenkonflikterklärungen |
e112 |
Literatur |
e119 |
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No conflict of interest has been declared by the author(s).
1 CEBM (Centre for Evidence-Based Medicine) Critical Appraisal tools (2017). http://www.cebm.net/critical-appraisal/ (abgerufen am 18.10.2017).
2 Newcastle-Ottawa Scale (NOS) for assessing the quality of nonrandomized studies in meta-analyses (2014) http://www.ohri.ca/programs/clinical_epidemiology/oxford.asp (abgerufen am 18.10.2017).
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Literatur
- 1 Lee CH. et al. Anatomical subsite discrepancy in relation to the impact of the consumption of alcohol, tobacco and betel quid on esophageal cancer. Int J Cancer 2007; 120: 1755-1762
Korrespondenzadresse
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Literatur
- 1 Lee CH. et al. Anatomical subsite discrepancy in relation to the impact of the consumption of alcohol, tobacco and betel quid on esophageal cancer. Int J Cancer 2007; 120: 1755-1762

