Am 23. Dezember 2016 wurde vom Bundestag das „Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen
Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ verabschiedet. Unter Artikel 17e
und 17 f findet sich eine Änderung des Heilpraktikergesetzes und der ersten Durchführungsverordnung
zum Heilpraktikergesetz. In letzterer wird das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt
Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern [*] zu erstellen. Dies erfolgte und die Leitlinien sind seit dem 22.3.2018 in Kraft
[1]. Am grundsätzlichen rechtlichen Konstrukt des Heilpraktikerwesens (Ordnungsrechtliche
Genehmigung; Gefahrenausschluss) wurde nichts geändert.