ZUSAMMENFASSUNG
Die vielfach an pflanzlichen Arzneimitteln geübte Kritik ist unberechtigt und beruht
meist auf Unkenntnissen von wissenschaftlichem Erkenntnismaterial zur experimentellen
Pharmakologie, dem Wirkungsmechanismus, zur Humanpharmakologie und zur klinischen
Wirksamkeit. Legislativ müssen Phytopharmaka die gleichen Anforderungen wie Synthetika
erfüllen, wenn sie entsprechende Indikationen beanspruchen. Viele altbewährte Präparate
sind im Rahmen des Nachzulassungsverfahrens vom Markt verschwunden, da sie diese Bedingungen
nicht erfüllten konnten oder trotz Zulassung nicht zu Lasten der GKV (Gesetzliche
Krankenversicherung) verordnet werden können. Es ist zu befürchten, dass eine langjährige
Tradition und Empirie mit pflanzlichen Arzneimitteln verloren geht.