Diabetologie und Stoffwechsel 2018; 13(06): 549-551
DOI: 10.1055/a-0797-4913
Medizin und Management
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Ärztlich tätig in der Schwangerschaft

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Publication Date:
11 December 2018 (online)

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Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist eine großartige Errungenschaft – mit kleinen Einschränkungen. Ungeachtet der Tatsache, dass das Grundgesetz (GG) jeder Mutter Anspruch auf Schutz zugesteht (GG Art. 6 Abs. 4) gilt es nicht für alle. Eine Neuregelung ab Januar 2018 bringt Verbesserungen: Der Mutterschutz gilt nun auch für Frauen in Berufsbildung, im Praktikum sowie für Schülerinnen und Studentinnen. Selbstständige – wie niedergelassene Ärztinnen – kommen nach wie vor nicht vor im MuSchG.