ergopraxis 2019; 12(01): 6-7
DOI: 10.1055/a-0732-9174
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© Georg Thieme Verlag Stuttgart – New York

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Publikationsdatum:
04. Januar 2019 (online)

 

Pro Akademisierung! – Strategiepapier für Heilmittelberufe

Anfang November veröffentlichte der Hochschulverbund Gesundheitsberufe (HVG) e.V. gemeinsam mit dem Verbund für Ausbildung und Studium in den Therapieberufen (VAST) ein Strategiepapier zur Akademisierung der Heilmittelberufe. Darin legen sie die derzeitige Ausbildungssituation in Deutschland dar und fordern, die fachschulische Ausbildung komplett abzuschaffen. Mit der vollumfänglichen Akademisierung wollen die Verbünde die Entwicklung der Heilmittelversorgung in Deutschland vorantreiben, um sich an den europaweiten Standard anzugleichen.

Der HVG ist ein Zusammenschluss von 38 Hochschulen und 18 Berufsfachschulen, die in Kooperationen mit Hochschulen stehen und Studiengänge anbieten. Im VAST organisieren sich fünf Schul- und Lehrerverbände der Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden, Podologen und Diätassistenten. Das Strategiepapier unterzeichneten neben diesen Organisationen acht Berufsverbände, darunter der DVE, PHYSIO-DEUTSCHLAND und der VPT.

Durch die hochschulische Ausbildung sollen Therapeuten in Zukunft in der Lage sein, mehr Verantwortung bei der Diagnostik und der Interventionswahl zu übernehmen. Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zum Direktzugang, der für mehr Eigenverantwortung der Therapeuten steht, die viele fordern.

Laut des Strategiepapiers sei es realistisch, schon in 10–15 Jahren eine flächendeckende primärqualifizierte Akademisierung aller Heilmittelberufe in Deutschland zu erreichen. Die Länder und der Bund stünden in der Verantwortung, die Studiengänge einzurichten und zu finanzieren. Die Fachschullehrer, die keinen akademischen Grad haben, könnten sich – nach dem Schweizer Modell – in verkürzter Zeit nachqualifizieren. In Österreich ist es derzeit schon möglich, dass sich Lehrkräfte ihre berufliche Erfahrung als hochschulisch äquivalent anrechnen lassen, was auch bei uns denkbar wäre. In jedem Fall sollen die Lehrkräfte in den Veränderungsprozess miteinbezogen werden. Unter www.hv-gesundheitsfachberufe.de > Akademisierung finden Sie das Strategiepapier.

mru

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Abb.: Visual Generation/shutterstock.com

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Finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige – Entlastungsbetrag nutzen

Jeder, der einen pflegebedürftigen Angehörigen in seinem Umfeld hat, weiß: Pflege ist teuer. Daher ist es wichtig, über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten informiert zu sein. In ihrer Verbandszeitschrift „mobil“ informiert die Deutsche Rheumaliga über den sogenannten Entlastungsbetrag. Damit können entstandene Kosten für Pflege erstattet werden. Das Besondere am Entlastungsbetrag ist, dass ein Anspruch unabhängig von der Höhe des Pflegegrades besteht. Wer von ihm profitieren möchte, muss keinen gesonderten Antrag stellen, jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • anerkannter Pflegegrad (1–5)

  • Bezug ambulanter Sach-/Pflegeleistungen wie Haushaltshilfen oder Krankenfahrten

  • Leben im häuslichen Umfeld

Treffen die oben aufgeführten Punkte zu, kann die Pflegekasse bis zu 125 Euro pro Monat erstatten. Dabei ist es auch möglich, die Beträge über mehrere Monate hinweg anzusammeln. Erstattungsfähig sind Leistungen ambulanter Pflegedienste sowie Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger, wie der Besuch einer Tagespflege. Um die Ablehnung einer eingereichten Rechnung zu vermeiden, sollte man sich im Vorfeld über anerkannte Leistungsanbieter bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt informieren.

125 Euro
ist der Höchstbetrag, den man pro Monat von der Pflegekasse erstattet bekommen kann.

Heike Schmäschke, B.A. Gesundheitswissenschaften

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Den Entlastungsbetrag gibt es seit 2017. Er ist eine finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige, die so einen Teil ihrer Ausgaben von ihrer Pflegekasse erstattet bekommen können.
Abb.: M. Schuppich/adobe.stock.com

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Berufliche Aussichten – Studie „Ab in die Zukunft“

Nach der Studie „Ich bin dann mal weg“ aus dem Jahr 2016 folgte nun die zweite Erhebung des Masterstudiengangs Therapiewissenschaften der Hochschule Fresenius in Idstein. 1.800 Therapeuten beantworteten online Fragen zu ihren Karriereaussichten und beruflichen Hürden. 50 % der Studienteilnehmer waren Physiotherapeuten, 25 % Ergotherapeuten, 20 % Logopäden und 5 % Podologen.

Seit der Abkopplung der Grundlohnsummenanbindung sind die Löhne der angestellten Therapeuten um 3–3,5 % gestiegen. Trotzdem sind sie weit entfernt vom durchschnittlichen Bruttomonatslohn der Berufstätigen in Deutschland. Dieser lag 2017 für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer bei ca. 3.770 Euro. Dies ist für viele Therapeuten inakzeptabel.

Die Ergebnisse der Befragung zeigen außerdem, wie sich der Fachkräftemangel auf den Arbeitsmarkt auswirkt: Offene Stellen für Physiotherapeuten bleiben durchschnittlich 150 Tage unbesetzt. Betrachtet man den Mittelwert aller Therapieberufe, liegt die Vakanzzeit sogar bei 250 Tagen. Auch die Wartezeit für Patienten ist lang: Durchschnittlich müssen sie sich bis zum Ersttermin 30 Tage gedulden.

Gut 60 % der befragten Therapeuten hält eine ärztliche Diagnostik vor dem Therapiebeginn für nicht notwendig. 90 % können sich vorstellen, mit einer Blankoverordnung zu arbeiten und somit Therapiebeginn, -umfang und Intervention selbst zu bestimmen. Somit ließe sich die Bürokratie vermindern, und die Therapeuten hätten mehr Berufsautonomie. Bei der Frage, ob die Blankoverordnung tatsächlich kommen wird, sind viele Therapeuten noch skeptisch: Nur 40 % glauben daran, dass sie eingeführt wird. Die Realisierung des Direktzugangs erwarten lediglich 25 % der Befragten. Mehr zur Studie gibt es unter www.bit.ly/ab-in-die-zukunft.

mru


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Abb.: Visual Generation/shutterstock.com
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Den Entlastungsbetrag gibt es seit 2017. Er ist eine finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige, die so einen Teil ihrer Ausgaben von ihrer Pflegekasse erstattet bekommen können.
Abb.: M. Schuppich/adobe.stock.com