Kardiologie up2date 2019; 15(03): 235-249
DOI: 10.1055/a-0674-6762
Diagnostische Verfahren und Bildgebung
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Schrittmacher und ICD in der Magnetresonanztomografie

Theresa Reiter
,
Wolfgang R. Bauer
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Publication Date:
10 September 2019 (online)

Magnetfelder ziehen Metall an und stören die Elektrik – physikalische Grundprinzipien, die in der modernen Medizin zu großen Herausforderungen geführt haben. Elektrische Implantate wie Schrittmacher galten lange als absolute Kontraindikationen für Untersuchungen mit der Magnetresonanztomografie – doch die Zeiten haben sich, dank technischer Neuerungen, durchaus gewandelt.

Kernaussagen
  • Die unterschiedlichen Magnetfelder eines MRT-Scanners können mit den Komponenten eines Implantatsystems interagieren und zu Schäden an Gerät und Patient führen.

  • Bedingt MRT-sichere Systeme sind sowohl für Schrittmacher als auch ICD vorhanden, für die unter definierten Bedingungen eine Untersuchung im MRT ein In-Label-Use darstellt. Diese Bedingungen müssen vor jeder MRT-Untersuchung beim Implantathersteller geprüft werden.

  • Werden nicht alle Vorbedingungen erfüllt, ist eine MRT-Untersuchung auch für die speziell dafür entwickelten Implantate ein Off-Label-Use, wie bei konventionellen Systemen.

  • Alle aktiven kardialen Implantate müssen vor der MRT-Untersuchung in einen speziellen MRT-Modus umprogrammiert und nach der Untersuchung in die ursprüngliche Programmierung zurückgesetzt werden. Bei ICD müssen zusätzlich alle antitachykarden Funktionen deaktiviert werden.

  • Das Zeitfester für die Umprogrammierung hängt vom Implantattyp, dem Eigenrhythmus des Patienten und den gewählten Einstellungen für den MRT-Modus ab.

  • Für die MRT-Untersuchung muss eine Überwachung mindestens mit pulsoxymetrischer Überwachung sichergestellt sein. Ein qualifizierter Arzt muss anwesend sein, bei risikobehafteten Patienten muss ein Kardiologe anwesend sein.