Zusammenfassung
Neuerungen des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) ergeben Chancen für eine bessere
Hospiz- und Palliativversorgung im Krankenhaus. Es wurde infolge des HPG eine
eigene Komplexpauschale für multiprofessionelle Palliativdienste im Krankenhaus (OPS
8–98h) gebildet. Außerdem können Palliativstationen jetzt wieder tageweise
statt mittels Fallpauschalen abrechnen, falls das Krankenhaus dies wünscht. Diese
Neuerungen aufgrund der vom Gesetzgeber erlassenen Regelungen sind für eine
gelingende Versorgung fortgeschritten Erkrankter und sterbender Menschen im Krankenhaus
besonders förderlich. Während Palliativdienste überall im Krankenhaus
multiprofessionell mitbehandeln, sind Palliativstationen besondere Orte für besonders
schwer betroffene Menschen.