Momentan ist die Situation ruhig. Gelegentlich erfolgt eine neue Akkreditierung, vorwiegend
aus Deutschland. Auf www.babyschall.ch, im „Bereich für Ärzte“ und dort unter „FA-Bewerber aus dem Ausland“ sind die Voraussetzungen
aufgelistet, die für den Erwerb des schweizerischen Fähigkeitsausweises notwendig
sind. Das hängt sehr von der bisherigen Weiterbildung bzw. praktischen Tätigkeit ab.
Beat Dubs
Präsident Kommission Hüftsonografie