B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport 2018; 34(03): 144-145
DOI: 10.1055/a-0596-1666
Recht
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Das Direktionsrecht im Arbeitsverhältnis

Manfred Beden
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Publication Date:
12 July 2018 (online)

Das Direktionsrecht, auch Weisungsrecht genannt, ist das zentrale Steuerungselement im Arbeitsverhältnis. Ohne das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteilen, wäre die Durchführung eines Arbeitsverhältnisses nicht denkbar. Insoweit dient dieses Recht auch dazu, das Arbeitsverhältnis von einer selbstständigen Tätigkeit abzugrenzen. Nur der Mitarbeiter, der weisungsabhängig beschäftigt ist, ist Arbeitnehmer. Fehlt diese Berechtigung, so ist ein Beschäftigter nicht Arbeitnehmer, sondern ein freier Mitarbeiter. Dies hat zur Folge, dass im Wesentlichen die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen nicht anwendbar sind. Darüber hinaus fehlt es in diesem Fall auch an einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, sodass für den Beschäftigten keine Sozialversicherung abzuführen ist. Sowohl im Bereich von Sport- und Bewegungstherapeuten als auch von Physiotherapeuten kommt es immer wieder zu Prüfungen der Sozialversicherungen, wenn diese als freie Mitarbeiter beschäftigt werden. Gegenstand dieser Prüfungen ist auch hier insbesondere das Weisungsrecht. Anhand von Kriterienkatalogen wird dann nach Indizien gesucht, ob ein weisungsabhängiges Beschäftigungsverhältnis und damit ein Arbeitsverhältnis vorliegt.