Zusammenfassung
Neben der Darstellung der Besonderheiten und Probleme bei der Begutachtung von Venenschäden
und -erkrankungen und Hinweisen zu einer bedarfsgerechten Diagnostik war es ein wesentliches
Anliegen, auf wichtige begriffliche Änderungen für die Begutachtungspraxis speziell
in der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) durch das Sozialgesetzbuch
VI hinzuweisen. So existieren die Begriffe Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
in der gesetzlichen Rentenversicherung seit 01.01.2001 nicht mehr. Stattdessen ist
der Begriff der Erwerbsminderung eingeführt worden. Den Begriff Berufsunfähigkeit
gibt es noch bei den berufsständigen Versorgungswerken und den privaten Berufsunfähigkeits-Versicherungen,
wenn auch mit unterschiedlichen Definitionen und Leistungen, die gegebenenfalls zu
beachten sind. Da bei der gutachterlichen Tätigkeit aber noch häufig die alten Begriffsbestimmungen
Verwendung finden, werden sie in diesen Ausführungen kurz dargestellt.
Ganz allgemein sind die Gutachtenakten bei Venenerkrankungen nach Umfang und Inhalt
nicht selten ein klägliches Beispiel für die allgemeine Unkenntnis der Pathophysiologie,
Klinik, modernen Diagnostik und der sozialund arbeitsmedizinischen Bedeutung der Venenerkrankungen.
Schlüsselwörter
Venenerkrankungen - Begutachtung - Diagnostik - sozialmedizinische Bedeutung - Erwerbsminderung
- Berufsunfähigkeit - Sozialgesetzbuch VI