Einleitung: Im September 2009 wurde zur Beurteilung der Lebensqualität von Patienten mit COPD
der COPD Assessment Test (CAT) eingeführt. Der Einsatz des CAT-Bogens ist bisher vornehmlich
im ambulanten Bereich erfolgt. Wir wollten prüfen, ob der Einsatz auch im stationären
Bereich sinnvoll ist.
Methodik und Ergebnisse: Wir baten 25 Patienten mit einer exazerbierten COPD jeweils bei Aufnahme und vor
Entlassung einen CAT-Bogen auszufüllen. Erfasst wurden zudem Patientenalter und -geschlecht,
GOLD-Stadium, Verweildauer und die Notwendigkeit einer oralen Kortisontherapie.
Eingeschlossen wurden 25 Patienten im Alter von 34 bis 89 (im Mittel 70 Jahre). Entsprechend
der GOLD-Kriterien bestand in 5 Fällen ein Schweregrad II, sechsmal lag eine COPD
GOLD III vor, die übrigen Patienten hatten einen Schweregrad IV.
Zum Aufnahmezeitpunkt lag die Punktzahl im CAT im Mittel bei 24,1 (15–36). Die Patienten
im GOLD-Stadium IV gaben erwartungsgemäß mehr Beschwerden an, als in Stadium II und
III (25,9 versus 21,8 Punkte).
Die mittlere Punktzahl zum Entlassungszeitpunkt war mit 18,7 um 5,4 Punkte niedriger
als am Aufnahmetag. Es verbesserten sich subjektiv 18 Patienten (um 1–28 Punkte),
von denen 11 einen niedrigeren Grad der Beeinträchtigung erreichten, 2 Patienten konnten
keine Veränderung ausmachen und bei 5 Patienten hatte sich das Befinden verschlechtert
(um 1–4 Punkte). Patienten mit Schweregrad II und III verbesserten sich im Mittel
deutlich um 7,9 Punkte, Patienten mit Schweregrad IV besserten sich dagegen nur um
3,3 Punkte.
Zusammenfassung:Wie zu erwarten, korrelieren der COPD-Schweregrad und die Punktzahlen im CAT bei Aufnahme
und insbesondere bei Entlassung gut miteinander. Im Verlauf konnte eine Verbesserung
des Testergebnisses von 5,4 Punkten im Mittel erreicht werden, Patienten im Stadium
IV verbesserten sich jedoch nur gering, bei 5 Patienten in diesem Stadium kam es sogar
zu einer subjektiven Verschlechterung. Für den überwiegenden Teil der stationären
Patienten (diejenigen mit schwergradiger COPD GOLD IV) ist der Test zur Therapiekontrolle
daher ungeeignet. Er kann aber ein Baustein im Gesamtkonzept werden, zum Beispiel
um anhand der vorherrschenden subjektiven Beschwerden Empfehlungen für die weitere
ambulante Betreuung abzuleiten.