Krankenhaushygiene up2date 2008; 3(2): 121-142
DOI: 10.1055/s-2008-1077329
Hygienemaßnahmen

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Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe - ABAS

Gabriela  Förster
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Publication History

Publication Date:
19 June 2008 (online)

Kernaussagen

  • Der ABAS mit seinen Gremien untersetzt die Biostoffverordnung.

  • Der Unterausschuss 3 (UA 3) untersetzt für sein Aufgabengebiet „Arbeitsmedizin” die Biostoffverordnung und die Gefahrstoffverordnung. Das ist ein Novum.

  • Die Untersetzung zweier Verordnungen durch ein Gremium schafft Systematik, Konformität, Rechtsvereinfachung und spart Kosten/Zeit.

  • Soweit möglich nutzt der UA 3 die Option, sehr konkrete Vorgaben in die Technischen Regeln (TRBA und TRBS) zu schreiben. Dies vereinfacht den Zugang für den Arbeitgeber und liefert direkte Handlungsanweisungen und Empfehlungen.

  • Die Technischen Regeln können branchenspezifisch aufgebaut sein oder allgemeinen Charakter haben.

  • Der UA 3 ist bemüht, die notwendige Regelungsklarheit zu schaffen, aber trotzdem den größten möglichen Handlungsspielraum des Unternehmers zu erhalten.

  • ABAS und AGS arbeiten nicht nur auf Basis wissenschaftlicher oder rechtlicher Vorgaben und Erkenntnisse, sondern stellen sich den praktischen Problemen aus Industrie, Wissenschaft und Dienstleistung.

  • ABAS und AGS reagieren auf aktuelle Anfragen und Problemstellungen, die (noch) nicht durch die Verordnungen erfasst sind.

  • Die Gremien in ABAS und AGS sind hoch qualifiziert und mit Vertretern unterschiedlichster Disziplinen besetzt. Dies garantiert, dass die Untersetzung nicht nur einer Sichtweise folgt.

Ein Referentenentwurf für eine Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wird in AGS und ABAS zurzeit kontrovers diskutiert.

Literatur

  • 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV) vom 27. Januar 1999 in der Fassung vom 6. März 2007. 
  • 2 Einstufungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 450) Ausgabe Juni 2000 mit Änderung und Ergänzung BArBL 11 - 2004. 
  • 3 Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.September 2000 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit. 
  • 4 TRBA 400 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Ausgabe April 2006. 
  • 5 Förster G, Loh W, Niemeyer S, Schaal K, Schies U, Ulrich H J, Wagner E, Zeinke V. ABAS Tätigkeitsbericht 2003 - 2007. Veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin http://www.baua.de/nn_12 374/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/ABAS/aus-dem-ABAS/pdf/Taetigkeitsbericht.pdf
  • 6 Verordnung über die Zentrale Kommission für die biologische Sicherheit (ZKBS-Verordnung - ZKBSV) vom 30. Oktober 1990 in der Fassung vom 31.Oktober 2006. 
  • 7 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinsche Vorsorgeuntersuchungen, 4. Auflage. Gentner Verlag 2007
  • 8 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 7. August 1998 in der Fassung vom 31. Oktober 2006. 
  • 9 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000 in der Fassung vom 13. Dezember 2007. 
  • 10 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimittel (Arzneimittelgesetz - AMG) vom 24. August 1976 in der Fassung vom 23. November 2007. 
  • 11 TRBA/TRGS 406 Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege - wird voraussichtlich im Juni 2008 vom BMAS im gemeinsamen Ministerblatt bekanntgegeben. 
  • 12 TRGS 710 Biomonitoring. Ausgabe Februar 2000. 
  • 13 TRGS 530 Friseurhandwerk. Ausgabe März 2007. 
  • 14 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit A4 (BGV A4) - Arbeitsmedizinische Vorsorge - vom 1. April 1993 in der Fassung vom 1. Januar 1997. 
  • 15 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) vom 23. Dezember 2004 in der Fassung vom 12. Oktober 2007. 
  • 16 Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM) für arbeitsmedizinisch relevantes ärztliches Handeln. http://www.dgaum.de

Dr. med. Gabriela Förster

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