Gesundheitswesen 2008; 70 - A54
DOI: 10.1055/s-2008-1076561

Qualitätssicherung bei der sozialmedizinischen Sachaufklärung in der Deutschen Rentenversicherung

I Ueberschär 1
  • 1Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, Leipzig

In den Sozialmedizinischen Diensten der Deutschen Rentenversicherung werden vor allem sozialmedizinische Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen in Erwerbsminderungsrentenverfahren einschließlich deren Widerspruchs- und Klageverfahren, bei Anträgen auf medizinische Rehabilitationsleistungen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) sowie im Rahmen der Amtshilfe bei Grundsicherungsersuchen erstellt.

Die sozialmedizinische Sachaufklärung erfolgt sowohl mittels Gutachten mit körperlicher Untersuchung, als auch beim Vorliegen ausreichender medizinischer Befundunterlagen als Aktenlagengutachten.

Obwohl der Sozialmedizinische Dienst (SMD) der Deutschen Rentenversicherung als interner Dienstleister für die „Verwaltung“ als Fachdienst nur eine beratende Funktion hat, erfolgt dennoch durch die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung im jeweils laufenden Antragsverfahren eine wesentliche Weichenstellung.

Bei Beachtung der damit verbundenen finanziellen Konsequenzen (eine Erwerbsminderungsrente bedeutet durchschnittlich 100.000 €, eine LTA-Maßnahme liegt nicht selten in einer gleichen finanziellen Größenordnung, eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme kostet über 3000 € und mehr) ist die Verantwortung des Sozialmediziners sowohl für den Antragsteller als auch für die Solidargemeinschaft sehr groß. Daher muss sichergestellt werden, dass in der gesamten Deutschen Rentenversicherung gleiche Kriterien und Maßstäbe bei der sozialmedizinischen Sachaufklärung Anwendung finden. Es kann und darf nicht vom Zufall oder Glück abhängen, ob dem Versicherten eine Leistung bewilligt oder eine solche abgelehnt wird, nur weil er von einem weichen oder harten Gutachter beurteilt worden ist.

Entsprechende Leitlinien zur Rehabilitationsbedürftigkeit, ein präziser Indikationskatalog für Anschlussheilbehandlungen sowie Leitlinien für die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung bei entsprechenden Krankheitsbildern sollen helfen, den gleichen Maßstab bei jedem Gutachter (sowohl für eigene Gutachter als auch Außengutachter) zu sichern.

In entsprechenden Qualitätszirkeln, bundesweiten sozialmedizinischen Fortbildungsmaßnahmen, mittels des Einsatzes unterschiedlicher hausinterner Qualitätssicherungsprogramme der einzelnen Rentenversicherungsträger und durch ein sich derzeitig in Erarbeitung befindliches bundeseinheitliches Qualitätssicherungsprogramm sollen die Plausibilität, Nachvollziehbarkeit und Neutralität der sozialmedizinischen Produkte überprüft und weiter verbessert werden.