ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2007; 116(10): 497
DOI: 10.1055/s-2007-993061
Praxisjournal
Recht
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Schmerzen nach Wurzelbehandlung

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Publication Date:
22 October 2007 (online)

Nach einer Wurzelbehandlung hatte der Patient monatelang Schmerzen, über die er den Zahnarzt informierte, die jedoch als Übergangsschmerzen diagnostiziert wurden. Der Zahnarzt ging davon aus, dass diese Schmerzen nach einiger Zeit abklingen würden. Der Zahnarzt hatte mit dem Patienten lediglich über die Möglichkeit einer Wurzelspitzenresektion gesprochen. Dies war nach einem Sachverständigengutachten unzureichend und damit behandlungsfehlerhaft. Der Sachverständige hatte auch dargestellt, dass es nach einer Wurzelkanalbehandlung zu kurzzeitigen Schmerzzuständen von in der Regel höchstens 4 Tagen kommen kann. Von einem Anpassungsschmerz könne indes nicht mehr ausgegangen werden, wenn der postendodontische Zahnschmerz nach ein bis 2 Wochen immer noch nicht abgeklungen sei. Der Zahnarzt hätte eine Röntgenkontrolle durchführen müssen.

Der Patient machte einen Verlust der Zähne 36 und 46 geltend. Dafür war ihm eine Beweiserleichterung zuzusprechen, weil die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste. Der Zahnarzt hätte mit einer Reinigung der Wurzelkanäle oder gegebenenfalls mit einer Wurzelspitzenresektion reagieren müssen. Es war davon auszugehen, dass die beiden Zähne nach einer fachgerechten Behandlung an einem frühen Termin erhalten worden wären. Diese Auffassung hat das Oberlandesgericht Köln im Urteil vom 1.3.2006 - 5 U 148/05 - vertreten.

Korrespondenzadresse

Dr. Franz Otto

Trienendorfer Str. 19

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