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DOI: 10.1055/s-2007-986461
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Wirksamkeit von Entwicklungsklauseln in Chefarztverträgen - Vorsicht bei vorformulierten Vertragsmustern
Publication History
Publication Date:
23 August 2007 (online)
Sollte ein Krankenhaus Änderungen bezüglich der Abteilungsaufteilung, der Einstellung weiterer Ärzte, der Reduzierung der Bettenzahl oder Ähnliches planen, lohnt sich ein Blick in den zugrunde liegenden Dienstvertrag des Chefarztes. Sofern es sich um einen sogenannten „Formularvertrag” handelt, unterliegt dieser einer strengen Wirksamkeitskontrolle. Ist eine pauschale Entwicklungsklausel enthalten, könnte dies die geplante Änderung insgesamt unwirksam machen. Gerade bei vorformulierten, häufig verwendeten Vertragsmustern sollte bei der Vertragsgestaltung daher besonderes Augenmerk auf das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelegt werden.
Korrespondenz
Dr. iur. Isabel Häser
Rechtsanwältin Ehlers, Ehlers & Partner
Widenmayerstraße 29
80538 München
Email: i.haeser@eep-law.de