Der Klinikarzt 2007; 36(8): 432-433
DOI: 10.1055/s-2007-986461
Recht

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Wirksamkeit von Entwicklungsklauseln in Chefarztverträgen - Vorsicht bei vorformulierten Vertragsmustern

Further Information

Publication History

Publication Date:
23 August 2007 (online)

Sollte ein Krankenhaus Änderungen bezüglich der Abteilungsaufteilung, der Einstellung weiterer Ärzte, der Reduzierung der Bettenzahl oder Ähnliches planen, lohnt sich ein Blick in den zugrunde liegenden Dienstvertrag des Chefarztes. Sofern es sich um einen sogenannten „Formularvertrag” handelt, unterliegt dieser einer strengen Wirksamkeitskontrolle. Ist eine pauschale Entwicklungsklausel enthalten, könnte dies die geplante Änderung insgesamt unwirksam machen. Gerade bei vorformulierten, häufig verwendeten Vertragsmustern sollte bei der Vertragsgestaltung daher besonderes Augenmerk auf das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelegt werden.

Korrespondenz

Dr. iur. Isabel Häser

Rechtsanwältin Ehlers, Ehlers & Partner

Widenmayerstraße 29

80538 München

Email: i.haeser@eep-law.de

    >