Der Klinikarzt 2007; 36(5): 252-254
DOI: 10.1055/s-2007-984806
Medizin & Management

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern - Von der Kostendiskussion zur Leistungsverhandlung?

Further Information

Publication History

Publication Date:
27 June 2007 (online)

 

Mit der Einführung der DRGs, der "diagnosis related groups", hat der Gesetzgeber vor drei Jahren die Weichen gestellt und es hat sich für die Krankenhäuser viel verändert - positiv wie negativ. Dies fängt bei der nach wie vor starken Regulierung der Krankenhausfinanzierung an und reicht bis hin zum Wunsch nach der prospektiven und damit möglichst planbaren Verhandlung des Budgets. Bis zum Jahr 2009 soll die Einführung des neuen Abrechnungssystems endgültig abgeschlossen sein und der Rechtsrahmen endgültig feststehen. Wie die Krankenhausfinanzierung dann aussehen wird, steht allerdings noch in den Sternen.

Die Einführung der DRGs ("diagnosis related groups") stellte die Finanzierung der Krankenhäuser ab dem Jahr 2004 auf eine neue Grundlage. Heute orientiert sich die Vergütung nicht mehr an tagesgleichen Pflegesätzen sondern an Fallpauschalen, die sich an der Schwere der Haupt- und Nebenerkrankungen orientieren. In der sogenannten Konvergenzphase werden die krankenhausindividuellen Basisfallwerte an einen landeseinheitlichen Basisfallwert herangeführt.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Deckelung der individuellen Krankenhausbudgets aufgehoben. Bis zum Jahr 2004 durften die Budgets der Krankenhäuser in nur sehr wenigen Ausnahmen stärker ansteigen als die Einnahmen der Gesetzlichen Krankenkassen (Maßgabe der Beitragssatzstabilität). Mit der Aufhebung des "individuellen Deckels" der Krankenhausbudgets haben die Krankenhäuser nun das Recht, ihre tatsächlichen Leistungen in das Krankenhausbudget "hineinzuverhandeln". Die Vorgabe der Beitragssatzstabilität wurde von den krankenhausindividuellen Budgets auf die Ebene des Punktwertes (Landesbasisfallwert) verschoben. Den Rahmen für die Leistungserbringung im einzelnen Krankenhaus bildet weiterhin die Krankenhausplanung der jeweiligen Bundesländer.

Korrespondenz

Dr. Reinhard Schwarz

Sana Kliniken GmbH & Co. KGaA

Gustav-Heinzmann-Ring 133

81739 München

Email: r.scharz@sana.de