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Notfall & Hausarztmedizin 2007; 33(5): 232-233
DOI: 10.1055/s-2007-984423
DOI: 10.1055/s-2007-984423
Praxismanagement
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Nicht zugelassene Arzneimittel - Unter welchen Voraussetzungen müssen Krankenkassen zahlen?
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
25. Juni 2007 (online)

Sind Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Behandlung eines schwer erkrankten Patienten zu übernehmen, der mangels einer zugelassenen Therapie mit einem Arzneimittel behandelt wird, das in Deutschland nicht zugelassen ist? Viele Betroffene versuchen in diesen Fällen mit der Rechtsprechung zum sogenannten „off-label-use” zu argumentieren. Diesen Weg hat das Bundessozialgericht nun ausdrücklich abgeschnitten.
Korrespondenz
Dr. jur. Isabel Häser
Rechtsanwältin Ehlers, Ehlers und Partner
Widenmayerstr. 29
80538 München