Geburtshilfe Frauenheilkd 2007; 67 - P_84
DOI: 10.1055/s-2007-983581

Tokolyse mit Indometacin vor der 30. SSW – ist ein Einsatz unter Studienbedingungen gerechtfertigt?

A Falkert 1, M Büchner 1, G Huber 1, B Seelbach-Göbel 1
  • 1Krankenhaus Barmherzige Brüder/Frauenklinik St. Hedwig, Lehrstuhl für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Universität Regensburg, Regensburg

1. Fragestellung:

Die Wirkung von Indometacin zur Behandlung vorzeitiger Wehentätigkeit beruht auf der Hemmung der Prostaglandinsynthese. Verschiedene Autoren konnten eine reaktive Konstriktion des fetalen Ductus arteriosus Botalli ab der 30 kpl. SSW, eine verminderte Nierenperfusion sowie eine erhöhte Rate von intraventrikulären Blutungen als mögliche Nebenwirkung nachweisen. Die Anwendung von Indometacin zur Behandlung vorzeitiger Wehen wird nach wie vor kontrovers diskutiert.

2. Methodik:

An unserem Perinatalzentrum wurden im Zeitraum 10/2004–10/2006 insgesamt 12 Schwangerschaften vor der 30 kpl. SSW mit Indometacin therapiert. Die Medikation erfolgte rectal mit 2×100mg/d, die Therapiedauer betrug bis zu 18 Tagen. Es erfolgte eine tägliche sonographische Verlaufskontrolle incl. dopplersonographischer Blutflussmessung im fetalen Ductus arteriosus Botalli.

3. Ergebnisse:

Durch die Indometacin-Tokolyse konnte eine Tragzeitverlängerung um mindestens 4 Tage erreicht werden, innerhalb weniger Stunden nach Verabreichung der ersten Dosis kam es in allen Fällen zum vorübergehenden Sistieren der bestehenden Wehentätigkeit. Die zu erwartende Konstriktion des fetalen Ductus arteriosus Botallli war bei 8/15 Feten nachweisbar und war nach Absetzen der Medikation bzw. Dosisreduktion reversibel. Die Behandlung hatte weder für die Mutter noch für das Kind schwerwiegende Nebenwirkungen.

4. Schlussfolgerung:

Trotz der möglichen Nebenwirkungen überzeugt die klinische Wirksamkeit von Indometacin zur Behandlung von vorzeitigen Wehen. Gerade im Bereich der extremen Frühgeburtlichkeit erscheint der Einsatz von Indometacin aus Sicht der Autoren unter Studienbedingungen gerechtfertigt.