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DOI: 10.1055/s-2007-983124
Katheterassoziierte Thrombosen bei Neugeborenen
Hintergrund: Zentralvenöse Katheter sind in der Therapie kritisch erkrankter Früh- (FG) und Neugeborener (NG) unverzichtbar. Die Häufigkeit thrombotischer Komplikationen wird in der Literatur mit bis zu 39% angegeben. Zur Prophylaxe von katheterassoziierten Thrombosen existieren keine einheitlichen Empfehlungen. In der Therapie von schweren thrombotischen Komplikationen reicht die Bandbreite von therapeutischem Nihilismus aus Angst vor therapiebedingten Blutungsrisiken bis hin zu Einzelfallberichten über erfolgreiche systemische Thrombolysetherapien auch bei Vorliegen relativer Kontraindikationen. Patienten und Methoden: Fall 1: FG der 32. SSW, Ösophagusatresie IIIB, postpartaler Nabelvenenkatheter, akuter Myokardinfarkt, bei Thrombus im linksventrikulären Ausflusstrakt mit Verschluss der linken Koronararterie am 4. Tag n. Katheteranlage. Lysetherapie mit r-tPA. Fall 2: Reifes NG, Fetopathia diabetica, Kardiomyopathie, postpartaler Nabelvenenkatheter, Thrombose der V.cava inferior mit nahezu vollständigem Verschluss am 3. Tag. Lysetherapie mit r-tPA, transfusionspflichtige Anämie ohne lokalisierte Blutungsquelle, Sekundärprophylaxe mit NMH Fall 3: FG 34. SSW, Hydrops fetalis, komplexes Vititum cordis, Thrombus in der V.anonyma mit Absiedlung an der Aortenklappe und Verlegung der Coronarostien bei pZVK am 5. Tag. Lysetherapie mit r-tPA, transfusionspflichtige Hauteinblutungen. Fall 4: FG 32. SSW, NEC, Enterokokkensepsis. Verschluss der V.brachiocephalica, thrombotische Lumeneinengung der V.cava superior nach pZVK, Verschluss V.femoralis rechts nach V.femoralis-Katheter (3. Tag). Lysetherapie mit r-tPA, therapeutische und anschließende prophylaktische Heparinisierung. Fall 5: reifes Neugeborenes, Zwerchfellhernie beidseits, Verschluss der V.anonyma nach pZVK, i.v. Heparintherapie. Fall 6: FG 32. SSW, Hydrops fetalis, komplexes Vitium cordis, Chylothorax, globale Herzinsuffizienz, Thrombose der V.femoralis nach Herzkatheteruntersuchung und Anlage eines V.-femoralis-Katheters; i.v. Heparintherapie. Ergebnisse: Bei den vier wegen lebensbedrohlicher katheterassoziierter Thrombosen mit r-tPA behandelten FG/NG wurde eine komplette Thrombolyse erreicht. Zwei der NG entwickelten transfusionspflichtige Blutungskomplikationen. Bei einem NG (Fall 5) löste sich der Thrombus bereits unter i.v. Heparintherapie vollständig auf, beim zweiten (Fall 6) mit Kontraindikation zur Lyse bildete sich unter i.v. Heparin ein ausreichender Kollateralkreislauf. Kein FG/NG wies eine angeborene Gerinnungsstörung auf. Diskussion und Schlussfolgerungen: Die Behandlung bedrohlicher katheterassoziierter thrombotischer Komplikationen bei FG und NG kann im Einzelfall mittels r-tPA-Thrombolyse erfolgen, sofern eine therapeutische Antikoagulation mit Heparin i.v. nicht ausreicht. Zur Prävention und/oder dem Nachweis dieser Komplikationen sind häufige sonographische Kontrolluntersuchungen anzuraten. Eine prophylaktische Verwendung von Heparin ist bei Risikopatienten (z.B.: angeborene Herzfehler, aktivierte Gerinnung bei Sepsis, Katheterlage in der V.anonyma) zu erwägen.