Gesundheitswesen 2007; 69 - P16
DOI: 10.1055/s-2007-982857

Umsetzung der Trinkwasserverordnung in der Hausinstallation. Ergebnisse der Überwachungstätigkeit des Stadtgesundheitsamtes Kassel

J Groh 1, D Müschen 1, M Schimmelpfennig 1, M Walter-Domes 1, K Seuren-Kronenberg 1
  • 1Gesundheitsamt Stadt Kassel

Kurzfassung:

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet die Gesundheitsämter, Hausinstallationen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, zu überwachen. Hierbei handelt es sich u.a. um Krankenhäuser, Alten-/Pflegeheime, Kindertagesstätten (Kitas), Sport-/Freizeiteinrichtungen, Hotels, Schulen und Gaststätten.

Die Überwachung beinhaltet die Prüfung, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden sowie die Festlegung repräsentativer Probenahmestellen.

Bei der Auswertung von 184 Erstbegehungen in Einrichtungen, die Wasser für die Öffentlichkeit bereitstellen, wurden erhebliche Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik festgestellt.

Die Trinkwasser-Hausinstallationen dieser Einrichtungen wurden hinsichtlich nachfolgender Kriterien beurteilt:

  • Vorhandensein von Bleileitungen in der Trinkwasserhausinstallation

  • Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach der DIN1988, Teil 8

  • Regelmäßiger Wechsel/Entkalkung von Perlatoren

  • Überprüfung der Hausinstallation auf nicht mehr benutzte Trinkwasserleitungen (sog. Totleitungen)

  • Anschluss von Feuerlöschleitungen „nass“ an die Hausinstallation nach DIN1988, Teil 6

  • Vergleich der ermittelten Warmwasser-Solltemperaturen im Speicher und der Warmwasser-Ist-Temperatur in der Zirkulation mit den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 551

Die Ergebnisse der Auswertung werden zusammenfassend auf dem Poster dargestellt.