RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/s-2007-982847
Management im Fall einer Kontaktperson zu einem Erkrankungsfall an Lassafieber aus Sicht des ÖGD
Im 21. Juli 2006 wurde im Universitätsklinikum Münster bei einem Patienten aus Sierra Leone, der dort bereits seit über einer Woche stationär behandelt wurde, Lassa Virus nachgewiesen. Eine der Kontaktpersonen, die für 2 Tage in Münster mit dem Indexpatienten in einem Zimmer gelegen hatte, war zwischenzeitlich zur Weiterbehandlung ins Klinikum Osnabrück verlegt worden und entwickelte in der Nacht zum 24.07.2006 unspezifische Symptome wie Fieber und Durchfall. Nachdem sich die behandelnde Ärztin aus Osnabrück am Morgen des 25.07. an das Robert-Koch-Institut (RKI) gewandt hatte, fand zeitnah eine Telefonkonferenz statt, an der neben dem Klinikum Osnabrück u.a. Vertreter des RKI, des Gesundheitsdienstes Osnabrück, des Bernhard-Nocht-Instituts (BNI), des Behandlungszentrums im Universitätskrankenhaus Eppendorf in Hamburg, des Universitätsklinikums Münster sowie des Nds. Landesgesundheitsamtes teilnahmen. Dabei wurde als Konsensentscheidung festgelegt, die Patientin zunächst im Klinikum Osnabrück zu belassen, eine umgehende Lassalabordiagnostik im BNI zu veranlassen, die notwendigen Schutzmaßnahmen im Sinne eines „barrier nursing“ zu implementieren und im Hinblick auf die Presse eher defensiv zu verfahren. Am Nachmittag des 25. 07. wurden im Rahmen einer vor-Ort-Besprechung im Klinikum Osnabrück, an der auch Vertreter des NLGA sowie der Uniklinik Münster teilnahmen, die angedachten bzw. bereits umgesetzten Schutzmaßnahmen gemeinsam mit allen betroffenen Mitarbeitern des Krankenhauses diskutiert und verbindlich festgelegt. Gegen Mittag des folgenden Tages wurde seitens des BNI telefonisch das für Lassa eindeutig negative Ergebnis für die tags zuvor entnommenen Proben des Verdachtsfalles mitgeteilt. Im Rahmen einer weiteren Telefonkonferenz wurde daher die Aufhebung der strengen Isolierungsmaßnahmen beschlossen.
Schlussfolgerungen: Die im Niedersächsischen Infektionsalarmplan verankerten Empfehlungen zum Umgang mit Fällen eines niederschwelligen Verdachts (=Verdachtsmoment) auf Vorliegen eines virushämorrhagischen Fiebers haben sich im konkreten Fall bewährt. Hervorzuheben ist insbesondere die exzellente Zusammenarbeit der einbezogenen Institutionen innerhalb und außerhalb Niedersachsens und die schnelle vor-Ort-Abstimmung mit dem betreuenden medizinischen Personal über die Umsetzung konkreter Schutzmaßnahmen.