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DOI: 10.1055/s-2007-982844
Infektionsmanagement auf Kreuzfahrtschiffen Beispiel eines Infektionsausbruches mit Salmonella enteritidis
Einleitung:
Die Landeshauptstadt Kiel ist mit mehr als 100 Kreuzfahrtschiffen in der Sommersaison Deutschlands größter Kreuzfahrtschiffhafen. Der Hafenärztliche Dienst fordert vor dem Einlaufen in den Kieler Hafen die Abgabe der international vorgeschriebenen Seegesundheitserklärung mit Fragen zu Krankheitsfällen und Infektionsgeschehen an.
Falldarstellung:
An einem Sonntagmorgen beendet ein Kreuzfahrtschiff mit 1500 Passagieren und 500 Besatzungsmitgliedern nach achttägiger Nordlandkreuzfahrt seine Fahrt in Kiel. Die angeforderte Seegesundheitserklärung bleibt aus. Vier Stunden nach Festmachen erfolgt aus einer Kieler Klinik die Meldung an das Gesundheitsamt über 3 Passagiere, die wegen schwerer Exsikkose bei akuter Magen-Darm-Infektion stationär aufgenommen wurden.
Die Ermittlungen an Bord gestalten sich schwierig, da 95% der Passagiere das Schiff bereits in ihren überregionalen Heimatort verlassen haben. Der Schiffsarzt kann keine Angaben über Art der Erkrankungen, Anzahl der Erkrankten und Infektionsursachen machen. Die Ermittlungen des Hafenärztlichen Dienstes an Bord ergeben 128 erkrankte Personen innerhalb von drei Tagen (6,4%). Unter dem Verdacht der Lebensmittelinfektion werden Stuhlproben der erkrankten Besatzungsmitglieder genommen, das Hygienemanagement des Schiffes im Bereich der Lebensmittelverarbeitung kontrolliert. Rückstellproben sind nicht vorhanden. Die Analyse der Stuhlproben weist eine Infektion mit Salmonella Enteritidis nach. Im Schiffshospital wird die Infektionshandhabung verbessert. Als akute Maßnahme werden Hände- und Flächendesinfektionsmittel angeschafft. Vor Verlassen des Kieler Hafens werden mit der Schiffsführung ein striktes Infektionsmanagement sowie unverzügliche Meldungen über neue Erkrankungsfälle vereinbart. Weitere Krankheitsfälle treten nicht auf.
Fazit:
Das Infektionsmanagement auf Kreuzfahrtschiffen unterliegt besonderen Bedingungen. Diese Schiffe fahren fast ausschließlich unter nichtdeutscher Flagge. Sie unterliegen weder der nationalen Meldepflicht noch den nationalen Lebensmittelgesetzen, der Trinkwasserverordnung oder den Hygieneanforderungen. Die medizinische Versorgung an Bord entspricht nicht den deutschen Standards.
Um einen Schutz der Bevölkerung in deutschen Hafenstädten vor schwerwiegenden Erkrankungen durch infizierte Passagiere an Bord von Kreuzfahrtschiffen zu gewährleisten, ist es notwendig, Kontrollen durch geschultes Personal vorzuhalten. Umfangreiche Kenntnisse über Hygienemanagement, Infektionserkrankungen, Lebensmittelverarbeitung, Trinkwasseraufbereitung und internationales Seerecht sind erforderlich.