Gesundheitswesen 2007; 69 - P1
DOI: 10.1055/s-2007-982842

Der Weg des Kreises Mettmann zum Gemeindepsychiatrischer Verbund

M Albers 1
  • 1Kreisverwaltung Mettmann, Gesundheitsamt, Mettmann

An vielen Orten wird erwogen, zur Verbesserung der Versorgung der psychisch- und suchtkranken Bürger und zur Schaffung einer sinnvollen Steuerung sowohl auf System- wie auf Fallebene, einen Gemeindepsychiatrischen Verbund zu bilden.

Der Kreis Mettmann liegt in Nordrhein-Westfalen im Landesteil Nordrhein, zwischen den Großstädten Düsseldorf, Essen, Solingen und Wuppertal. Er hat ca. 500.000 Einwohner, die in 10 kreisangehörigen Städten leben. Die stationäre Versorgung erfolgt durch 4 psychiatrische Kliniken.

Im Folgenden werden die Entwicklungsschritte bei der Verbundentwicklung und die Rolle des Gesundheitsamtes beschrieben. Der Ablauf lässt sich in vier Phasen gliedern:

1. Vorbereitungsphase (1999–2000): Ausgehend vom Auftrag der Politik, ein neues Förderkonzept für Hilfen für psychisch und suchtkranke Menschen zu schaffen, erstellt das Gesundheitsamt, das im Kreis Mettmann diese Mittel bewirtschaftet, ein Konzept für neue Kooperations- und Steuerungsstrukturen, das vom Ausschuss für Behinderten- und Gesundheitsfragen am 20.5.99 beschlossen wird.

2. Startphase (6/2000–1/2002): Auf Vorschlag des Gesundheitsamtes beschließt die kommunale Gesundheitskonferenz, eine AG „Einrichtung eines GPV“. Ab Mai 2001 tagen die ersten Hilfeplankonferenzen, um integrierte Hilfeplanung über Trägergrenzen zu ermöglichen, ohne dass der Kostenträger schon darauf Bezug nimmt. Ab 9/02 führt das Gesundheitsamt kreisweit Schulungen in personenzentrierter Hilfeplanung durch.

3. Implementationsphase (1/2002–7/2003): Die AG begrüßt die Bewerbung des Kreises als Projektregion im Landesprojekt „Implementation des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung“. Am 24.1.02 konstituiert sich die Projektbegleitende Gruppe. Der überörtliche Sozialhilfeträger LVR entsendet einen Vertreter, behält aber eine abwartende Position. Zum Projektende beschließen alle, zeitlich unbefristet als „Lenkungsausschuss GPV“ weiter zu arbeiten.

4. Arbeitsphase: Zum 1.7.2003 ist die Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe vorübergehend bis 2010 an den überörtlichen Sozialhilfeträger übergegangen. Dieser hat sich in der Zwischenzeit für personenzentrierte Hilfeplanung und Hilfeplankonferenz entschieden. Die vom LVR einberufene „Regionalkonferenz“ beauftragt den Lenkungsausschuss GPV, die Beschlussvorlagen für die Bereiche Psychiatrie und Sucht zu erarbeiten und übernimmt die bereits getroffenen Vereinbarungen. Durch Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung am 24.11.2005 wird der GPV als Zusammenschluss der Leistungserbringer unter kommunaler Geschäftsführung gegründet.

Die zentralen Entwicklungsschritte waren

  • in der Vorbereitungsphase: Vorbereitung einer eindeutigen politischen Auftragslage, Klärung kommunaler Steuerungsmöglichkeiten.

  • in der Startphase: Gewinnung der Akteure vor Ort für intensivierte Zusammenarbeit, offene Kommunikation, personenzentrierte Hilfeplanung und Hilfeplankonferenz.

  • In der Implementationsphase: Vereinbarung konkreter Umsetzungsschritte, Gewinnung des Kostenträgers für das Vorhaben.

  • In der Arbeitsphase: Aufrechterhaltung der vereinbarten Vorgehensweisen und Standards, Gewinnung weiterer Kostenträger für die Nutzung von personenzentrierter Hilfeplanung und Hilfeplankonferenz (z.B. ArGe, Jugendämter).

Dieser Prozess hat die Versorgungsqualität deutlich verbessert, insbesondere führte er zu leichterem Zugang zu passgenaueren Hilfen, verbesserter Kooperation, erhöhter Transparenz und fachlicher Weiterentwicklung.