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DOI: 10.1055/s-2007-982833
Jugendzahnpflege in Sachsen
Die Bemühungen um die Verbesserung der Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen in Sachsen bauen auf eine lange Tradition auf. Der Dresdner Karl August Lingner gründete im Jahr 1900 die „Wissenschaftliche Zentralstelle für Zahnhygiene“ und initiierte aufgrund der dort gewonnenen Erkenntnisse 1906 die erste Schulzahnklinik in Dresden, in der die Schüler untersucht und behandelt wurden. 1926 fixierte die Verordnung über die Schulzahnpflege Aufgabe und Ausstattung dieser Einrichtungen. Nach der Zeit der DDR, in der Fachzahnärztinnen und –ärzte für Kinderstomatologie in dezentral gelegenen Schulambulanzen und Polikliniken weiterhin eine Einheit von Untersuchung, Behandlung und Prophylaxe praktizierten, beschloss der Stadtrat in Dresden und auch in Annaberg den Bestand dieser Einrichtungen als Jugendzahnklinik. Die hervorragenden Ergebnisse in der Zahngesundheit bei den dortigen Kindern sprechen für deren Vorteile.
Die ausgebildeten Kinderstomatologen haben mit ihrer Erfahrung in der Organisation der Jugendzahnpflege auch in den neu geschaffenen Kreisverwaltungen eine große Rolle gespielt. Derzeit gibt es außer in der Stadt Plauen in allen 28 Landkreisen und kreisfreien Städten Jugendzahnärztliche Dienste. Die anstehende Verwaltungs- und Gebietsreform bringt große Unruhe in die Kreisverwaltungen und wird auch an der Struktur der Jugendzahnärztlichen Dienste nicht spurlos vorbei gehen.
Die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen haben immer versucht, sich aktiv in die Entwicklung einzubringen. Frühzeitig schlossen sie sich den Ärzten an, sodass wir in Sachsen mit dem Landesverband der Ärzte und Zahnärzte im ÖGD bei aktuellen Fragen rechtzeitig gehört werden und Einfluss nehmen können. Als erster Erfolg wurde unsere Aufgabe der Untersuchung und Beratung der Kinder und ihrer Eltern auch in Fragen der Zahngesundheit1991 im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst verankert. Gemeinsam mit den Jugendärzten der Gesundheitsämter setzten wir uns für eine Schulgesundheitspflegeverordnung und für entsprechende Abschnitte im Sächsischen Kindertagesstättengesetz ein.
Als 1992 die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.V. gegründet wurde, waren wir als beratende Stimme mit einbezogen. Für Sachsen wurde festgelegt, dass die Durchführung der Untersuchung sowie deren Auswertung Aufgabe der Gesundheitsämter ist und die gesundheitserzieherischen Maßnahmen der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe wie Anleitung und Training der Mundhygiene, Ernährungsberatung, lokale Fluoridierung und Motivation zum Zahnarztbesuch auch auf niedergelassene Zahnärzte übertragen werden kann. Die Organisation und die Absicherung der Flächendeckung bleiben als subsidiäre Aufgabe bei den Gesundheitsämtern. Die hohe Flächendeckung von 98 % der Kindereinrichtungen und Schulen spricht für dieses System.
Die Teilnahme Sachsens an der Epidemiologischen Begleituntersuchung der DAJ zur Gruppenprophylaxe im Jahr 2004 mit der Einbeziehung der Ergebnisse der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen war Resultat der erfolgreichen Bemühungen aller teilnehmenden Jugendzahnärztinnen um eine hohe Qualität bei der Durchführung, Dokumentation und Auswertung.