Gesundheitswesen 2007; 69 - V41
DOI: 10.1055/s-2007-982824

Die neue EG-Badegewässer-Richtlinie. Ihre Bedeutung für die Arbeit der Überwachungsbehörden

R Szewzyk 1
  • 1Umweltbundesamt, Berlin

Unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wurde eine Novelle der Badegewässerrichtlinie 76/160/EWG erarbeitet, die am 24. März 2006 in Kraft getreten ist (Richtlinie 2006/7/EG) und innerhalb von 2 Jahren in Deutschland von den Ländern in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Der Anspruch bei der Novellierung der EG-Badegewässerrichtlinie war zum einen, nur solche Überwachungsparameter aufzunehmen, die einen direkten Bezug zu gesundheitlichen Risiken haben und zum anderen, die Festsetzung der Grenzwerte auf wissenschaftlichen Ergebnissen zu basieren. Außerdem sollte ein Umdenken von einer passiven Überwachung der Wasserqualität zu einem aktiven Management der Badestellen für einen optimalen Verbraucherschutz gefördert sowie die Information der Öffentlichkeit verbessert werden.

Daraus ergeben sich u. a. folgende Neuerungen:

  • Wegfall aller chemisch-physikalischen Überwachungsparameter sowie des mikrobiologischen Parameters „coliforme Bakterien“

  • Aufnahme eines Grenzwertes für „intestinalen Enterokokken“

  • Strengere Grenzwerte für die mikrobiologischen Parameter zumindest für Küstengewässer

  • Festlegung von genormten Referenzverfahren für die mikrobiologischen Parameter

  • Neue Berechnung für die Einstufung der Badegewässer

  • Anforderung zur Erstellung von „Badegewässerprofilen“, die u. a. mögliche Eintragspfade fäkaler Verunreinigungen aufzeigen sollen

  • Forderung nach einem aktiven Management der Badegewässer unter Berücksichtigung der Cyanobakterien-Problematik

  • umfangreiche Anforderungen an die Information der Öffentlichkeit

Insgesamt gesehen bietet die neue EG-Badegewässerrichtlinie viele positive Neuerungen, die sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse und Risikoabschätzungen für einen besseren Schutz der Badenden vor Erkrankungen stützen. Leider wurde dieser Anspruch nicht konsequent durchgehalten, so dass sich für Binnen-Badegewässer – durch Festlegung weniger strenger Grenzwerte als für Küstengewässer- eine unbefriedigende Situation ergibt.

Der Bund-Länder-Arbeitskreis „Badegewässer“ (BLAK) hat eine Musterverordnung, die als Basis für die Länderverordnungen dienen soll, erarbeitet. In der Musterverordnung wurde festgelegt, dass in Deutschland im Jahr 2008 mit der Überwachung der Badegewässer nach der neuen Richtlinie begonnen werden soll, sodass ab 2011 eine Einstufung der Badegewässer nach der neuen Richtlinie durchgeführt werden kann.

Die Umsetzung der Anforderungen in der neuen Richtlinie v. a. hinsichtlich der Erstellung von Badegewässerprofilen sowie der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit werden zu einem erhöhten Arbeitsaufwand bei den zuständigen Überwachungsbehörden führen. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Wasser- und Gesundheitsbehörden ist für die Umsetzung der Richtlinie in den Ländern von großer Bedeutung.