Gesundheitswesen 2007; 69 - V40
DOI: 10.1055/s-2007-982823

Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko

M Pötschke-Langer 1
  • 1Deutsches Krebsforschungszentrum, WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle, Heidelberg

Der Zusammenhang zwischen Passivrauchen und negativen gesundheitlichen Konsequenzen wurde bereits Ende der 1960er Jahre nachgewiesen. Seit dem wurde in zahlreichen toxikologischen und epidemiologischen Studien deutlich gemacht, dass Passivraucher die gleichen akuten und chronischen Erkrankungen wie Raucher erleiden können, wenn auch in geringerem Ausmaß und mit geringerer Häufigkeit. Neben akut auftretenden Beschwerden erhöht Passivrauchen auch das Risiko für chronische Krankheiten mit Todesfolgen. Hierzu gehören in erster Linie Lungenkrebs, koronare Herzkrankheit, Schlaganfall, chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen sowie der plötzliche Tod bei Säuglingen.

Deshalb hat die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft 1998 das Passivrauchen am Arbeitsplatz in die höchste Gefahrenklasse aller Schadstoffe eingeordnet. Die Arbeitsstättenverordnung wurde daraufhin verändert, sodass grundsätzlich in Deutschland der Nichtraucherschutz am Arbeitplatz gewährleistet sein muss. Ausnahmen wurden für Betriebe mit Publikumsverkehr zugelassen. Diese Regelung belässt vor allem die Mitarbeiter in gastronomischen Betrieben und in Fernreisezügen weiterhin an durch Tabakrauch verunreinigten Arbeitsplätzen.

Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums in 100 gastronomischen Betrieben und in Fernreisezügen ergaben, dass die Luft in Gastronomiebetrieben, in hohem Maße mit Schadstoffen belastet ist.

Industriebetriebe mit vergleichbaren Schadstoffkonzentrationen am Arbeitsplatz müssten geschlossen werden oder die Mitarbeiter müssten Schutzmasken mit Atemfilter tragen.

Schätzungsweise 7.000 nicht rauchende Schwangere und Tausende von stillenden Müttern arbeiten in der Gastronomie. Wegen der hohen Schadstoffbelastung durch Tabakrauch müssten sie aus Gründen des Mutterschutzes von der Arbeit freigestellt werden. Deutschland muss handeln und einen umfangreichen Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleisten.