Kurzfassung:
Zur Verbesserung der Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern im Vorschulalter werden im Freistaat Sachsen seit 2003 Untersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes in Kindertageseinrichtungen angeboten. Diese „...einmalige Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten in der Regel im 4. Lebensjahr“ ist im sächsischen Kindertagesstättengesetz festgeschrieben.
Die KiTa-Kinder des ersten Untersuchungsjahres 2003/04 wurden 2006 schulpflichtig und im Rahmen der Einschulungsuntersuchung nun erneut jugendärztlich untersucht und begutachtet.
Anhand der Gegenüberstellung der Untersuchungsergebnisse von Schulanfängern mit und ohne vorausgegangene KiTa-Untersuchung sowie der Längsschnittanalyse von Untersuchungsergebnissen der KiTa-Untersuchung und der Einschulungsuntersuchung wird am Beispiel der Ergebnisse von Zwickau und Leipzig die Wirksamkeit der KiTa-Untersuchung für die verbesserte Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten diskutiert.
Herausgestrichen werden dabei die besondere Bedeutung der kinderärztlichen Untersuchungen des KJÄD sowohl im System der Gesundheitsförderung in Sachsen insgesamt als auch als wichtige Maßnahme bei der Umsetzung des sächsischen Gesundheitsziels „Gesund aufwachsen“.