Gesundheitswesen 2007; 69 - V21
DOI: 10.1055/s-2007-982804

Konzept der infektionshygienischen Überwachung von Zahnarztpraxen in Westfalen-Lippe (NRW) und seine Umsetzung durch den Kreis Steinfurt

D Schmeer 1
  • 1Kreis Steinfurt, Gesundheitsamt, Steinfurt (NRW)

Seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2001 können Zahnarztpraxen im Hinblick auf die Einhaltung der Infektionshygiene durch die Gesundheitsämter überwacht werden. Hinsichtlich der Aufbereitung von Medizinprodukten gibt es im Land NRW aber die Regelung, dass hier die Bezirksregierungen überwachen. Diese Kontrollaufgabe ist nun vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) für den Landesbereich Westfalen-Lippe im April 2006 für ein Jahr in Form eines Modellprojektes im Rahmen von Bürokratieabbau auf die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe übertragen worden.

Sachverständige dieser Kammer nehmen die routinemäßigen Begehungen der Praxen stichpunktartig vor. Die Kammer präsentiert sich zusätzlich mit einem umfänglichen Hygiene-Fortbildungsangebot.

In Gesprächen mit dem MAGS wurde festgestellt, dass die Experten der Kammer gleichzeitig auch die Umsetzung der Kontrollaufgaben der Gesundheitsämter übernehmen. Die Gesundheitsämter sollen ihre fachliche Unterstützung bei Hygienefragen anbieten.

In zwei ausführlichen Gesprächen mit verantwortlichen Kräften der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat das Gesundheitsamt Steinfurt diese Unterstützungsarbeit folgendermaßen konkretisiert:

Mit einem gemeinsamen Anschreiben des Gesundheitsamtes und der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe an alle Zahnärzte/innen im Kreis Steinfurt wurde eine Checkliste verschickt, mit deren Hilfe eine interne Selbstdiagnose hinsichtlich der allgemeinen Hygiene durchgeführt werden kann. Das Beratungsangebot des Gesundheitsamtes Steinfurt wurde mit den Telefonnummern vorgestellt. Besonders wurde auf den Sinn der Einbeziehung des Gesundheitsamtes bei Praxisneu- und Umbauten eingegangen.

Im Zahnärzteblatt Westfalen-Lippe hat das Gesundheitsamt Steinfurt die Möglichkeit bekommen, Stellungnahmen zur Hygiene in Zahnarztpraxen zu veröffentlichen.

Gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen der Zahnärztekammer mit dem Gesundheitsamt Steinfurt zur allgemeinen Hygiene in Zahnarztpraxen fanden statt. Unabhängig davon führt die Kammer ihre eigenen Hygienefortbildungen weiter.