Subscribe to RSS
DOI: 10.1055/s-2007-982784
Psychotherapeutische Interventionen in Dienstfähigkeitsverfahren
Problemstellung:
Die überwiegende Mehrzahl der vorzeitigen Zurruhesetzungen aus gesundheitlichen Gründen im Öffentlichen Dienst ist durch Angsterkrankungen, somatoforme und sonstige psychoreaktive Störungen bedingt.
Behandler wie amtsärztliche Gutachter sind hier mit einem komplexen Gemenge aus primär krankheitsbedingten, aber auch motivationalen und arbeitsplatzbedingten Faktoren bei der Aufrechterhaltung der Störung konfrontiert. Es ist daher wenig überraschend, dass befristete Zurruhesetzungen mit Behandlungsauflagen bei konventionellen Psychotherapien nur in seltenen Ausnahmefällen zu einer erfolgreichen Reaktivierung führen.
Behandlungsergebnisse einer evidenzbasierten hochintensiven Psychotherapie:
Es werden Ergebnisse aus der Behandlung von Angst- und Zwangsstörungen präsentiert, die im Rahmen einer hochfrequenten kognitiv-verhaltenstherapeutischen Psychotherapie, ggfs. ergänzt durch eine fachpsychiatrische Pharmakotherapie, erzielt werden.
Diese Ergebnisse liegen individualmedizinisch wie im sozialmedizinischen Outcome weit über den üblicherweise in psychotherapeutischen Kliniken erzielten Resultaten.
Sie eignen sich damit hervorragend als Maßstab für die amtsärztliche Begutachtung und Prognosefindung im Zurruhesetzungs- und Reaktivierungsverfahren und können als Referenz für das Maß der Dienstfähigkeit, welches mit der sogenannten „zumutbaren Willensanstrengung“ wiederhergestellt werden kann, dienen.
Die erfolgreiche Durchführung solcher Maßnahmen im Kontext beamtenrechtlicher Verfahren bedarf einer engen Abstimmung zwischen Behandler, Klinik und amtsärztlichem Gutachter.
Zusammenfassung:
Die psychotherapeutische Behandlung im Rahmen von Dienstfähigkeitsverfahren ist vielfachen Störeinflüssen jenseits des krankheitsspezifischen Verlaufs unterworfen, die eine geringe Reaktivierungsquote trotz – bei anderen Personenkreisen – gut behandelbarer Erkrankungen führen. Aus Sicht des amtsärztlichen wie des psychiatrischen Gutachters, aber auch der personalbewirtschaftenden Stellen sollten Therapieauflagen sich daher auf evidenzbasierte und nachweisbar erfolgreiche Behandlungsroutinen beziehen.
Hierfür stehen vor allem in der kognitiven Verhaltenstherapie bewährte Konzepte zur Verfügung.