Rofo 2007; 179 - WS_405_2
DOI: 10.1055/s-2007-976770

Stand von Richtlinien und Normen zur Qualitätssicherung in der digitalen Mammographie

K Ewen 1
  • 1Duisburg

Im Jahr 2002 wurde vom Bundestag und Bundesrat die Einführung eines qualitätsgesicherten Mammographie-Screenings für Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren beschlossen. Es wird explizit verlangt, dass die in diesem Zusammenhang geltenden europäischen Leitlinien (Richtlinien) zu Grunde zu legen sind. Adressaten dieses Beschlusses waren sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen als auch die nach der RöV tätigen atomrechtlichen Behörden. Wenn man die gerätetechnische Ausstattung im Mammographie-Screening des Landes NRW auf die Verhältnisse der Bundesrepublik überträgt, wird der Schwerpunkt eindeutig auf der digitalen Variante der Mammographie liegen. Aber auch im kurativen Bereich stellt man immer häufiger auf digitale Technik um.

Der Länderausschuss RöV hat beschlossen, dass die in den nationalen Richtlinien und Normen festgelegten Anforderungen an die technische Qualitätssicherung (QS) sowohl für die kurative als auch für die im Screening genutzte Mammographie identisch und den europäischen Vorgaben (Stichworte: „EPQC“ und „EUREF“) äquivalent sein sollen. Das betrifft auf atomrechtlicher Basis alle nationalen Richtlinien und Normen, die sich mit der QS in der digitalen Mammographie befassen: Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL), Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL), PAS 1054, DIN EN 61223–3-2.

Lernziele:

  • Aktueller Stand der Vorschriften zur technischen Qualitätssicherung (QS) in der digitalen Mammographie,

  • Europäische und nationale QS-Regelungen,

  • QS-Sicherung in der kurativen und Screening-Mammographie auf der Basis von nationalen Richtlinien und Normen.

Korrespondierender Autor: Ewen K

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