Pneumologie 2007; 61 - P129
DOI: 10.1055/s-2007-973328

Dyspnoe bei Patienten mit Kyphoskoliose und Rechtsherzbelastung – nicht immer durch chronisch ventilatorische Insuffizienz verursacht: ein möglicher Fallstrick

M Wittmann 1, K Czudaj 1, B Schönhofer 1
  • 1Klinikum Region Hannover, Krankenhaus Oststadt-Heidehaus, Klinik f. Pneumologie u. Internistische Intensivmedizin

Hintergrund:

In pneumologischen Beatmungszentren werden Patienten mit Kyphoskoliose, Dyspnoe und Rechtsherzbelastung unter der Verdachtsdiagnose „chronisch ventilatorische Insuffizienz“ (CVI) eingewiesen. Diese Kasuistik unterstreicht die Bedeutung einer anderen wichtigen Differentialdiagnose.

Fallbeschreibung:

Eine 56-jährige Patientin mit Kyphoskoliose, Dyspnoe, Zyanose und dekompensierter Rechtsherzinsuffizienz (periphere Ödeme) wurde unter der Verdachtsdiagnose „chronisch ventilatorische Insuffizienz“ stationär eingewiesen. Neben der Skoliose zeigte das Röntgenbild des Thorax keine Auffälligkeit der Lunge. Lungenfunktionell wurde eine mittelgradige restriktive Ventilationsstörung (VC: 1,4l, 56% Soll) gemessen. Mittels Echokardiographie bestätigte sich die Rechtsherzbelastung (Tricuspidalinsuffizienz mit systolischem Druckgradienten von ca. 50mmHg).

Der speziellen Routine unserer Klinik folgend, wurde in der kommenden Nacht eine Polygraphie durchgeführt. Diese zeigte eine regelrechte Atmung im Schlaf mit einer unauffälligen Sauerstoffsättigung. Das am Folgetag angefertigte EKG und die Blutgasanalyse ergaben einen S1Q3-Typ mit P-pulmonale und eine Hypoxämie mit Hypokapnie (pO2: 74mmHg, pCO2: 29mmHg). Das D-Dimer war deutlich erhöht auf 1807µg/l (Norm: 25–160). Die daraufhin gestellte Verdachtsdiagnose Lungenembolie bestätigte sich im Angio-CT mit Nachweis ausgedehnter bilateraler Lungenembolien im Bereich beider Pumonalarterien. Unter konsequenter Antikoagulation besserte sich das Befinden der Patientin.

Schlussfolgerung:

Diese Kasuistik basiert auf der selbstkritischen Erkenntnis: es besteht die Gefahr, dass im Sinne einer gewissen „Betriebsblindheit“ im Beatmungszentrum als Ursache für Dyspnoe und Rechtsherzbelastung an die CVI gedacht wird, aber weitere – z.T. vital bedrohliche – Differentialdiagnosen, wie z.B. die Lungenembolie, nicht oder spät in Erwägung gezogen werden.