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DOI: 10.1055/s-2007-973191
Granulomatöse interstitielle Fibrose („Fixerlunge“) nach langjährigem Heroinkonsum
Hintergrund:
Interstitielle Lungenerkrankungen erfordern eine umfangreiche differentialdiagnostische Abklärung. Neben inhalativen Noxen müssen auch nichtinhalative Noxen in Betracht gezogen werden.
Fallbericht über einen 21 jährigen Patienten mit i.v. Drogenabusus, bei dem in der Röntgen-Thoraxaufnahme eine interstitielle Zeichnungsvermehrung auffiel.
Befunde:
21 jähriger Patient mit seit drei Wochen zunehmender Verschlechterung der Leistungsfähigkeit, Belastungsdyspnoe.
HRCT-Thorax: diffuse interstitielle und feingranuläre Zeichnungsvermehrung.
Labor: ACE 57U/l, CRP 10,2mg/dl, spez. IgG auf Schimmelpilze negativ.
Bronchialsekret: vereinzelt E. coli, mikroskopisch und kulturell kein Hinweis für TBC.
Art. BGA: pO2:87mmHg, pCO2 28mmHg, pH: 7,48
Lungenfunktion: FEV1 53% Soll; VC 56%Soll; FEV1%VC 94%Soll;TLCO 47%Soll.
Lungenbiopsie: ausgeprägte granulomatöse interstitielle Fibrose mit reichlich Fremdmaterial in den Granulomen.
Verlauf:
Röntgenologisch zeigte sich ein diffuser interstitieller Lungenprozess. Die Lungenfunktion zeigte eine mittelschwere restriktive Ventilationsstörung und Diffussionstörung. Eine bakterielle oder tuberkulöse Genese der Lungenveränderungen konnte ausgeschlossen werden. Anamnestisch und serologisch ergab sich kein Hinweis für eine exogen allergische Alveolitis. In den transbronchialen Lungenbiopsien fand sich eine granulomatöse Entzündungsreaktion, die Fremdkörpermaterial umgab. Das histologische Bild erscheint typisch für eine Fixerlunge. Das Fremdkörpermaterial gelang durch Verunreinigungen der injiziierten Drogen in die Lungenstrombahn. Es wurde eine systemische Steroidtherapie eingeleitet.
Schlussfolgerung:
Bei der Ursachenklärung einer interstitiellen Lungenerkrankung müssen differentialdiagnostisch auch über den Blutweg eingeschwemmte Fremdmaterialien mit in Betracht gezogen werden, wie beispielsweise Verunreinigungen von Injektionssubstanzen.