Rofo 2007; 179(12): 1280-1282
DOI: 10.1055/s-2007-963657
Der interessante Fall

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Passagere Blindheit als Erstmanifestation eines Non-Hodgkin-Lymphoms - radiologische Befunde

K. Kirchhof, B. Budig, E. Leipprand
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Publication History

eingereicht: 19.7.2007

angenommen: 28.8.2007

Publication Date:
14 November 2007 (online)

Einführung

Der Nervus opticus wird beim Durchtritt durch den Canalis opticus in die mittlere Schädelgrube von Sympathikusfasern und der A. ophthalmica begleitet, während die Augenbewegungsnerven Oculomotorius, Trochlearis und Abducens sowie der N. ophthalmicus, der erste sensible Trigeminusast, die Orbita weiter lateral durch die Fissura orbitalis sup. ziehen. Bei seinem intrakraniellen Verlauf zum Chiasma opticum liegt der Sehnerv über dem Sinus cavernosus, der die vorgenannten Hirnnerven und den N. mandibularis, den zweiten sensiblen Trigeminusast, aufnimmt. Nach dem Chiasma erreicht die Sehbahn über den Tractus opticus das Corpus geniculatum laterale und dann über die Radiato optica die Sehrinde im Okzipitallappen. Als Ursachen einer beidseitigen Blindheit sind neben einer Schädigung des Chiasma opticum beidseitige Läsionen der vorderen oder hinteren Sehbahn denkbar. Bestehen zusätzlich zur Blindheit Paresen der Nn. Oculomotorius, Trochlearis, Abducens oder Ophthalmicus, ist die Ursache in Höhe der Orbitaspitzen zu suchen (Orbitaspitzen-Syndrom). Weniger bekannt ist, dass auch eine akute Stauungspapille mehrere Sekunden andauernde Sehstörungen, sogenannte Obskurationen, verursachen kann. Pathophysiologisch liegen solchen Obskurationen plötzliche Schwankungen der arteriellen oder venösen Durchblutung des Sehnerven zugrunde.

Wir stellen die klinischen und radiologischen Befunde eines Patienten mit passagerer Blindheit infolge eines Non-Hodgkin-Lymphoms vor und diskutieren radiologische Differentialdiagnosen.

Dr. Klaus Kirchhof

Klinikum Augsburg

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