Auch wenn das Aufklärungsgespräch grundsätzlich gesehen spätestens einen Tag vor einem
elektiven Eingriff stattfinden sollte - ein deutlich kürzerer Zeitrahmen kann durchaus
erlaubt sein, ohne die für den Patienten geforderte Entscheidungsfreiheit und damit
dessen Selbstbestimmungsrecht zu beschneiden. Denn nicht nur wenn eine Verzögerung
der Operation mit großer Wahrscheinlichkeit zum Tod des Patienten führen würde, kann
man von einer „Notfalloperation” sprechen. Schon wenn bei einer Verschiebung des Eingriffs
auf den nachfolgenden Tag gewichtige Komplikationen zu befürchten sind oder sich die
Heilungschancen deutlich verschlechtern, muss der Patient die Möglichkeit haben, sich
für einen umgehenden Eingriff zu entscheiden. Konkret bedeutet dies: Je dringlicher
der Eingriff ist, umso kürzer kann auch der Zeitraum zwischen Aufklärung und Operation
sein.