Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2006; 1(5): 56-57
DOI: 10.1055/s-2006-958257
DHZ | praxis

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Abrechnungshilfen: Eigener PC und Abrechnungsprogramm - oder Abrechnungsunternehmen?

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Publication Date:
22 February 2007 (online)

Auch der Büroalltag mit seinen vielen, für einen Heilpraktiker vielleicht eher fremden Aufgaben gehört mit zum Beruf. Mag es vielleicht den meisten als lästige Pflicht erscheinen, so sind doch die korrekte Abrechnung und genaue Dokumentation einer Behandlung sehr wichtig. Nicht zuletzt, wenn es um den Vorwurf eines angeblichen Behandlungsfehlers geht, macht sich der Aufwand bezahlt.

Ich würde niemals meine Patienten von einem Fremdunternehmen anschreiben bzw. anmahnen lassen. Der Heilpraktiker trägt immer selbst die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Diagnosen und der nach der GebüH liquidierten Ziffern. Die Weitergabe der sensiblen Patientendaten an ein externes Abrechnungsunternehmen ist problematisch und erfordert die schriftliche Einverständniserklärung des Patienten. Zwar werben diese Unternehmen mit schneller Rechnungsstellung und einer routinierten und resoluten Inkasso-Abteilung, es entstehen dabei aber erhebliche Kosten. Die Erfassung der einzelnen Posten bleibt Ihnen letztlich doch nie erspart, und eine analoge Abrechnung (DHZ 3/2006, S. 49) kann nur der Heilpraktiker selbst durchführen. Mehr als die von ihm aufgenommenen Daten in ein Programm einzugeben und eine Rechnung auszudrucken, kann auch ein Abrechnungsunternehmen nicht tun.

Für die Abrechnung Ihrer Leistungen gibt es heute gute Software, mit deren Hilfe Sie jede Behandlung in wenigen Augenblicken korrekt erfassen. Um Ihnen bei der Auswahl eines Programms zu helfen, habe ich neun wesentliche Anforderungen aufgelistet, die eine Software erfüllen sollte.

Abb. 1 Ein Abrechnungsprogramm kann viel „Papierkrieg” ersparen. Foto: © PixelQuelle.de

HP Siegfried Kämper

Am Stadtgarten 2

45883 Gelsenkirchen

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