ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2006; 115(10): 415
DOI: 10.1055/s-2006-955100
Editorial

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Der Gutmensch

Cornelia Gins
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Publikationsdatum:
23. Oktober 2006 (online)

Es rauscht im Blätterwald. Zähne zum Nulltarif - war nicht nur in der B-Zeitung zu lesen, sondern fast alle Wirtschaftssparten der Tageszeitungen fanden diese Meldung erwähnenswert. Ein Gutmensch möchte Patienten ihren verbleibenden Anteil an einer prothetischen Regelversorgung durch preiswert in China hergestellten Zahnersatz ersparen. Das ist nun wirklich nicht neu. Schon seit einigen Jahren können Patienten bei ihren Zahnärzten Geld sparen, wenn diese im Ausland arbeiten lassen. Interessant an der McZahn Geschäftsidee allerdings ist, das sich erneut ein Franchising-Modell in den nächsten Jahren bundesweit etablieren soll. Zahnärzte können sich in dem Fall für einen Betrag X in die Praxen einkaufen und geben einen gewissen Prozentsatz ihres Umsatzes ab. Über weitere Modalitäten gab es bis dato leider sehr wenig zu lesen.

Im Gegensatz zu diesem Modell gibt es schon seit 6 Jahren ein ebenfalls unter Franchising laufendes Angebot von MacDent - allerdings mit einer völlig anderen Ausrichtung. Die Namensähnlichkeit sorgt natürlich für Verwirrung, vielleicht nicht ganz unbeabsichtigt. MacDent vereinbart in einem Franchising-Vertrag gegen eine monatliche Gebühr ein umfassendes Paket von Qualitätssicherungsmaßnahmen mit der Zahnarztpraxis. Es ist also genau das Gegenteil von McZahn. Steht hier der Dumpingpreis im Vordergrund, wird bei MacDent ein Qualitätssicherheits-Konzept angeboten.

In dem Zusammenhang ist es interessant, sich mit dem Prinzip Franchising einmal intensiver zu beschäftigen. Der Deutsche Franchise Verband e. V. definiert Franchising wie folgt: Franchising ist ein auf Partnerschaft basierendes Absatzsystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung. Der sogenannte Franchise-Geber übernimmt die Planung, Durchführung und Kontrolle eines erfolgreichen Betriebstyps. Er erstellt ein unternehmerisches Gesamtkonzept, das von seinen Geschäftspartnern, den Franchise-Nehmern, selbstständig an ihrem Standort umgesetzt wird.

Bemerkenswert ist, dass Franchising weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch im Handelsgesetzbuch geregelt ist. Das Prinzip wird in der Regel von Großunternehmen mit einer weit verzweigten Filialstruktur angewendet, um Filialleiter in eine Scheinselbständigkeit zu überführen. Der Franchise-Nehmer verkauft seine Erzeugnisse oder Dienstleistung zwar rechtlich selbstständig, zahlt aber Gebühren für das einheitliche Vertriebssystem. Welches Großunternehmen hinter McZahn steht, darüber gibt es bis jetzt nur Spekulationen.

Da es offensichtlich keine verbindliche rechtliche Grundlage gibt, wie Franchising angeboten werden darf, ist alles möglich, wie an den beiden unterschiedlichen Modellen MacDent und McZahn deutlich wird. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass ein Zahnarzt die Position eines Filialleiters anstrebt, aber vielleicht ist der Druck doch größer geworden als wir alle denken. Die erste Praxis hat nun eröffnet - wir werden sehen. Es ist zu hoffen, dass die Kollegen die Verträge gut lesen werden, vor allem das Kleingedruckte. Schließlich wird unternehmerisches Neuland betreten. Die Krankenkassen sind natürlich entzückt. Ob es der Patient auch sein wird, bleibt abzuwarten. Aber der stand ja auch nicht wirklich im Vordergrund bei dieser Geschäftsidee. Oder hat das etwa jemand geglaubt??

Dr. med. dent. Cornelia Gins

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