Zeitschrift für Phytotherapie 2006; 27 - P01
DOI: 10.1055/s-2006-954903

Wirkung von Schöllkrautextrakten an humanen Hepatozyten in vitro

M Adler 1, K Appel 2, T Canal 3, P Corvi Mora 3, R Delfino 4, R Gennaro 4, K Gritzko 5, L Pascolo 4, F Ruzzier 3, J Schulze 6, C Tiribelli 4, B Wallner 5
  • 1Siegen
  • 2VivaCell Biotechnology GmbH, Denzlingen
  • 3Actimex Srl, Triest, Italien
  • 4Center for Liver Studies (CSF) und Dept. BBCM, Universität Triest, Italien
  • 5GenPharmTox BioTech AG, Planegg
  • 6Fachbereich Medizin, Universität Frankfurt

In den vergangenen Jahren gab es eine Diskussion über Fälle reversibler Hepatitiden als mögliche sehr seltene Nebenwirkung der Therapie biliärer Dysfunktionen mit hoch dosierten Schöllkrautextrakten (SE). In diesem Zusammenhang fanden frühere an Rattenhepatozyten durchgeführte In-vitro-Studien zu zytotoxischen Wirkungen von SE erhöhte Aufmerksamkeit.

Um eine bessere Datengrundlage zu schaffen, wurde eine Studie an primären humanen Hepatozyten durchgeführt, und zwar einschließlich der Bereitstellung der Testsubstanz unter GMP/GLP. Geprüft wurde ein SE mit 5,9mg Gesamtalkaloiden (GA)/g. Die EC50 über 24h lag bei 0,83±1,69mg/ml entsprechend 4,9µg/ml GA (MTT-Test). Bei einer Konzentration von 0,74mg/ml überlebten 86% der Zellen. Die EC50 von Ascorbinsäure in diesem Testsystem liegt in derselben Größenordnung (0,8–3,5mg/ml).

Eine zweite Studie wurde an humanen Chang liver cells durchgeführt, wobei ein SE mit 6,2mg/g GA eingesetzt wurde (MTT-Test, Morphologie). Die EC50 über 24h lag bei 0,96±0,49mg/ml, entsprechend 5,9µg/ml GA. Die EC50 eines Ginkgo-biloba-Extraktes und von Paracetamol, die zu Vergleichszwecken gemessen wurden, betrug 0,31 bzw. 2,49mg/ml.

Die Daten zeigen eine eindeutige Dosisabhängigkeit aller beobachteten Effekte und geben keine Hinweise auf eine besondere Hepatotoxizität von Schöllkrautextrakten, verglichen mit anderen Arzneistoffen mit anerkannter therapeutischer Sicherheit. Sie stehen zudem im Einklang mit vorliegenden Toxizitätsdaten zur oralen Anwendung in vivo, in denen keine hepatotoxischen Effekte beobachtet wurden und die keine Hinweise auf die Notwendigkeit einer Ausweitung der bislang geltenden regulatorischen Vorgaben zur Risikominimierung geben.