Subscribe to RSS
DOI: 10.1055/s-2006-954886
Naturheilkundliche Lehre im Querschnittsbereich XII
Die neue ärztliche Approbationsordnung (ÄAppO) fordert die Vergabe eines Leistungsnachweises im Querschnittsbereich (QB) 12– physikalische Therapie, Rehabilitation, Naturheilkunde. Die Einführung erfolgte nach in Kraft treten der Novelle mit großem Zeitdruck, häufig ohne Abstimmung mit anderen Fächern oder inhaltlichen Festlegungen. Am Fachbereich Medizin der Universität Frankfurt erfolgte die Trennung zur Pharmakologie/Toxikologie sowie zum Querschnittsbereich 9– Klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie im Wesentlichen über die Wirksubstanzen, zu alternativen Methoden durch den Nachweis der Wirksamkeit mittels experimentell- und klinisch-pharmakologischer Methoden.
Der Umfang der Lehre in Naturheilkunde, insbesondere der rationalen Phytotherapie beträgt eine SWS als Vorlesung im 4. oder 5. klinischen Semester, nach der allgemeinen und klinischen Pharmakologie, Innerer Medizin, Allgemeinmedizin und meist auch Pädiatrie und Psychosomatik. Es baut auf diesen Fächern auf, klinisches und pathophysiologisches Wissen wird kurz wiederholt und vertieft.
Die Leistungsüberprüfung erfolgt durch eine Klausur am Semesterende, die sich explizit auf den Vorlesungsstoff bezieht.
Als wichtige Lernziele wurde die rationale Phytotherapie bei Atemwegs-, Magen-Darm-, Harnwegs-, Leber- und Gallenwegserkrankungen, gynäkologischen Beschwerden, benigner Prostatahyperplasie, chronischer Herz- und Veneninsuffizienz, peripherer arterieller Verschlusskrankheit, Demenz, Depressionen, Schlafstörungen, chronischen Schmerzen sowie die Phytotherapie in der Pädiatrie identifiziert. Die für die Studierenden angestrebte Lerntiefe in Naturheilkunde wird durch die Fragen der Abschlussklausur gesteuert. In diesem Format wird Naturheilkunde, d.h. rationale Phytotherapie, von den Studierenden als ein anspruchsvolles Fach angesehen.