Zeitschrift für Phytotherapie 2006; 27 - V11
DOI: 10.1055/s-2006-954877

Anmerkungen zum Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

W Gaus 1
  • 1Universität Ulm, Medizinische Fakultät, Abteilung Biometrie und Medizinische Dokumentation

Das IQWiG wurde 2003 gegründet und hat die Rechtsform einer privaten Stiftung. Es bewertet medizinische Maßnahmen – insbesondere Arzneimittel – und gibt dem gemeinsamen Bundesausschuss eine Empfehlung zur Anerkennung (ja/nein) als Kassenleistung.

Die Wissenschaft, medizinische Maßnahmen einschließlich Arzneimittel nach Wirksamkeit, Sicherheit, Nutzen und Wirtschaftlichkeit unter Public Health Gesichtspunkten zu bewerten, wird als „Health Technology Assessment (HTA)“ bezeichnet. Die Literatur zu HTA ist umfangreich, es gibt allgemein anerkannte Regeln für HTA.

Obwohl das IQWiG HTAs erarbeiten soll, kommt in seinen derzeit noch vorläufigen Regeln das Wort HTA kaum vor und auch die im HTA üblichen Vorgehensweisen scheinen im IQWiG noch ziemlich unbekannt zu sein.

Es wird vorgeschlagen, das IQWiG möge wie bei der Normgebung verfahren: Normungsausschüsse sind überwiegend mit dafür nebenamtlich tätigen Fachleuten besetzt, eine Vornorm wird zur öffentlichen Diskussion gestellt, Stellungnahmen sind erwünscht, bei Bedarf gibt es eine zweite Vornorm, schließlich folgt das wirksame Normblatt.

Welche Bedeutung hat das IQWiG für die Phytotherapie? Zunächst ist es – nach der Zulassung – eine zusätzliche Hürde auf dem Weg zur Erstattungsfähigkeit. Vielleicht empfiehlt aber ein überzeugendes HTA für eine bestimmte Indikation ein rezeptfreies Phytopräparat als Therapie. Dann hätte die Öffentlichkeit den Beweis, dass die derzeitige Regelung, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht zu erstatten, unsinnig ist. Aus GKV-Sicht sind rezeptfreie Phytopräparate ohnehin ideal: Sie sind vom BfArM auf Wirksamkeit geprüft, besonders sicher (sonst wären sie nicht rezeptfrei) und kosten nichts (weil der Patient sie selbst bezahlen muss).