Zeitschrift für Palliativmedizin 2006; 7 - P9_8
DOI: 10.1055/s-2006-954192

Adressaten von Patientenverfügungen – Eine Literaturanalyse über die gegenwärtige Situation in der Bundesrepublik Deutschland

K Lex 1
  • 1Institut für Pflegewissenschaft, Universität Witten/Herdecke

Einleitung: Dieser Text beruht auf einer Literaturanalyse, die zur Erlangung des Bachelorgrades am Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Witten/Herdecke erstellt wurde. Diese Arbeit ist Teil eines größeren Forschungsprojekts von Prof. M. Schnell zu „Begleitung am Lebensende“. In der Bundesrepublik wird derzeit engagiert über Patientenverfügungen und andere Möglichkeiten Menschen ein würdiges Sterben zu ermöglichen diskutiert. In den derzeitigen Auseinandersetzungen zum Thema erhält man leicht den Eindruck, dass mit der Unterzeichnung einer Verfügung „alles geregelt“ sei. Was aber geschieht mit diesem Versprechen, wenn die Adressaten, gemeint sind hier Pflegefachpersonen, Mediziner, andere Mitglieder therapeutischer Teams, Betreuer, Bevollmächtigte, Familienmitglieder und Freunde (vgl. Rehbock, 2005: 385), die Wünsche von Patienten nicht umsetzen wollen oder können? Auf diese Fragen Antworten zu finden ist Ziel dieser Arbeit. Methoden: Im Einzelnen soll festgestellt werden, ob diejenigen Menschen die das umsetzen sollten, was der Verfügende möchte, überhaupt als „Adressaten“ von Patientenverfügungen in den ausgewählten Publikationen vorkommen. Wenn dies der Fall ist, wie deren Rolle bei der Umsetzung von Patientenverfügungen beschrieben wird. Ob und welche konkreten Maßnahmen der Sterbebegleitung beschrieben werden. Insgesamt werden 16 Artikel näher analysiert und den folgenden Untergruppen zugeordnet: Politische Stellungnahmen und Kommissionsberichte, Einzelmeinungen, Stellungnahmen aus der Pflege. Resultate: Zu dem Ergebnis der Analyse: es wurde keine einzige Darstellung gefunden, in der der Schwerpunkt des Interesses auf den Adressaten der Verfügung liegt. Dabei wird ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt von Patientenverfügungen, nämlich wie und ob derjenige an den sich die Verfügung richtet, mit den verfügten Informationen umgeht und diese umsetzt oder nicht, tendenziell zu wenig beachtet. Schlussfolgerungen: Sinnvollerweise wäre die Rolle der Adressaten intensiver zu beforschen um sich Klarheit darüber zu verschaffen, wie die „Adressaten“ ihre Rolle bei der Begleitung am Lebensende verstehen. Die „Öffentlichkeit“ hätte dann nämlich Gelegenheit zu erkennen, dass mit der Unterzeichnung einer Patientenverfügung nicht „alles geregelt“ ist, sondern dass nach dem Inkrafttreten einer Verfügung sehr spannende, belastende aber notwendige Entscheidungs- und Verhandlungsprozesse beginnen.