Zeitschrift für Palliativmedizin 2006; 7 - P9_1
DOI: 10.1055/s-2006-954185

Selbstbestimmung durch Patientenverfügung, Vollmacht, Betreuungsverfügung – Erfahrung in der Beraterschulung – Standards für die Beratung

S Roller 1, J Bickhardt 2
  • 1Palliativstation St. Johannes v. Gott, München
  • 2Erding

Einleitung: Immer mehr Menschen erstellen für sich eine Patientenverfügung. Dabei sind sie durch die Vielfalt an Formularen und die Notwendigkeit, medizinische und juristische Sachverhalte differenziert zu formulieren meist überfordert. Politiker, Mediziner, Kirchen, Hospizbewegung und Patientenvertretungen fordern daher eine sach- und fachkundige Beratung bei der Erstellung der Patientenverfügung. Bisher wurde diese Beratung, wenn sie überhaupt stattfand, durch unterschiedlich geschulte Ärzte, Notare, Seelsorger oder Hospizhelfer durchgeführt. Methode: Von Mitgliedern der Expertengruppe des Bayerischen Staatsministerium der Justiz zur Erstellung der Informationsbroschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“, wurde in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Hospizverband ein Beratungskonzept entwickelt, das die o.g. Beratungskompetenzen in Seminarform vermittelt. Dieses Konzept wurde über 5 Jahre in unterschiedlichem Kontext erprobt. Von der Arbeitsgruppe „Standards für Beratung zu Patientenverfügungen“ in der AEM wurden Standards erarbeitet, in die diese Erfahrungen einflossen. Resultate: Die Standards zur Beraterschulung umfassen folgende Kernkompetenzen: Kommunikative Kenntnisse und Fähigkeiten, Einstellungen und Haltungen/Soziale Kompetenzen, Berücksichtigung von biographischen und familiären Gesichtspunkten, ethische und rechtliche Gesichtspunkte der Instrumente der Vorsorge, formale Gesichtspunkte für die Erstellung einer Patientenverfügung/Sonstiges. Schlussfolgerung: Umfassende Kenntnisse der Berater sind für eine individuelle Beratung zur Erstellung einer Patientenverfügung erforderlich. Eingehenden Beratung ist notwendig, soll die Patientenverfügung im Ernstfall unstrittig umsetzbar sein. Beratung zu Patientenverfügungen stellt eine multidisziplinäre Aufgabe dar, die Kenntnisse und Kompetenzen in unterschiedlichen Fachbereichen fordert.