Das Für und Wider von künstlicher Ernährung inkl. Flüssigkeitszufuhr am Lebensende
ist häufig Quelle von Auseinandersetzungen. Leiden Sterbende unter Hunger, weil sie
nicht mehr essen – muss man sie also künstlich ernähren, spüren Sterbende Atemnot,
weil sie aufhören zu atmen – muss man sie also künstlich beatmen? Vergleichbares kann
zum Durst ausgeführt werden, weiß man doch schon lange, dass künstliche Flüssigkeitszufuhr
zumeist nicht geeignet ist, den Durst zu löschen [6]. Auf jeden Fall wird in diesen
Situationen unabhängig von einer künstlichen Flüssigkeitszufuhr immer die konsequente
und phantasievolle Mundpflege notwendig sein: So können etwa Sprühflaschen benutzt
werden und kleine Eisstücke aus dem Lieblingsgetränk in den Mund gelegt werden [5].
Als Nachteile einer künstlichen Flüssigkeitszufuhr werden etwa die Zunahme von Ödemen,
die Abhängigkeit von Pflegepersonal oder Ärzten oder die Verlängerung des Todesrasselns
genannt [5, 7]. Todesrasseln und Atemnot sind die häufigsten belastenden Symptome
in der Finalphase [6]. In einer Auswertung von 57 Sterbebegleitungen im Hospiz St.
Hildegard, Bochum, aus dem Jahr 2004 wurde in keinem Fall ein Todesrasseln über mehr
als 12 Stunden beobachtet, wenn entsprechend dem Patientenwillen allenfalls eine geringe
künstliche Flüssigkeitszufuhr bei sorgfältiger Mundpflege erfolgte. Nur bei 8 Gästen
(14%) trat überhaupt ein Todesrasseln auf. Bei 5 Gästen (63%) dieser Gruppe war eine
ärztliche Symptomkontrolle aufgrund objektiver Stresszeichen (z.B. fahrige Armbewegungen,
Schwitzen, Stöhnen, Tränenlaufen) notwendig. Demgegenüber erfolgte nur bei 8 von 49
Gästen ohne dieses Symptom ein ärztliches Eingreifen in der Sterbephase (16%). Die
Dauer des Todesrasselns wird mit durchschnittlich 57 Stunden angegeben [2], Angaben
zur Inzidenz variieren zwischen 23–80% [4, 7]. Während die Sterbephase unter Exsikkose
von Beobachtern durchweg als nicht qualvoll und friedlich beschrieben wird, erzeugt
das mitunter laute Todesrasseln nicht nur bei Angehörigen und Pflegenden den Anschein
eines qualvollen Todeskampfes, oft ergeben sich hier aus palliativmedizinischer Sicht
objektive Zeichen des Stresses, die einer invasiven Symptomkontrolle bedürfen. Eine
unbefriedigende Symptomkontrolle trotz Therapie wird bei ca. 30% dieser Patienten
angegeben [3]. Aktuelle palliativmedizinische Literatur empfiehlt letztlich die künstliche
Flüssigkeitszufuhr bei Verdacht auf das Vorliegen einer behandelbaren Störung (z.B.
Verwirrung infolge Dehydratation. Ohne Symptome wird lediglich der Einsatz einer phantasievollen
Mundpflege empfohlen [1, 5]. Dies können wir anhand unserer Erfahrungen bestätigen.
Voraussetzung für jede Entscheidung am Lebensende sind die konsequente Behandlung
sämtlicher Symptome und die Aufklärung aller Beteiligten, auch der Angehörigen und
Pflegenden.